Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)

„Wir sind so frei und fordern Regeln für die soziale Wohnraumbeschaffung“

SoBon-Regeln sollen sicherstellen, dass bei der Bebauung von Grundstücken, die zu einer Wertsteigerung führen, ein Teil des Gewinns für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und anderen öffentlichen Zwecken verwendet wird. Dies dient dazu, die positiven Auswirkungen der Baurechtsschaffung gerechter zu verteilen und die Folgen der Verdrängung von Bewohnern durch steigende Grundstückspreise abzufedern.

Konkret bedeutet dies, dass bei der Erstellung von Bebauungsplänen, die zu einer erheblichen Wertsteigerung führen, Regelungen getroffen werden, die ein Beteiligung der Bauherren an den Kosten für die Erschließung, die soziale Infrastruktur (z.b. Kitas, Schulen) und den Bau von sozial gefördertem Wohnraum vorsehen.

Hier sind einige Beispiele von Nachbargemeinden:

Holzkirchen:

Die SoBoN-Grundsätze werden erst dann angewendet, wenn durch Bauleitplanung eine Geschoßfläche von mehr als 500 qm entsteht.

Penzberg:

In Penzberg kommt bei Neuaufstellung von Bebauungsplänen für Wohnbauland oder gemischtes Bauland die SoBoN erst bei einer Gesamtentwicklungsfläche von 3000 qm zum Zuge. Die Ermittlung der infrastrukturellen Kosten für die Herstellung von Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort und Grundschule, das gilt für Kinder bis 10 Jahre, ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts ein Kostenbedarf in Höhe von 67,75.- Euro je Quadratmeter zusätzlicher Geschossfläche für Wohnutzung ab 500 qm zu entrichten. Die Bauwilligen müssen gegenüber der Stadt Penzberg eine Verpflichtungserklärung, Grundzustimmung zur Anwendung der SoBoN Richtlinie und zur Übernahme der Planungskosten abgeben. Bei der Entwicklung von gewerblichem Bauland unter 4000 qm ist die Richtlinie nicht anzuwenden.

Lindau:

Zweitwohnungen werden bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen grundsätzlich ausgeschlossen.

Landsberg a. Lech:

Der soziale Bindungsvertrag für eine Wohnung im geförderten Wohnungsbau wird mit einem Vermerk im Grundbuch erfasst. Damit ist sichergestellt, das unberechtigte Vermietung bzw. Verkauf unterbunden wird. Der Bindungszeitraum für Sozialwohnungen und geförderte Wohnungen beträgt 40 Jahre.

Die genannten Beispiele und die in Walchensee bereits bezahlten Preise für Bauland von 2000.- Euro pro qm zeigen uns, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Ziel kann es auch nicht sein, dass die Gemeinde für 1200.- Euro pro qm eine Fläche kauft und den Boden für ein Einheimischenmodel für 800.- Euro pro qm weitergibt. Wer kann das noch bezahlen?

Bereits im Oktober 2018 stellte die „Freie Wählergemeinschaft in der Zwei-Seen-Gemeinde“ einen Antrag auf Einführung einer Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung. Ein modifizierter Antrag ist im Jahre 2020 erneut an die Gemeinde gerichtet worden. Da seit dieser Zeit unser Anliegen immer wieder verschoben worden ist, entstand ein gewisser Unfrieden. Nach dem Wechsel des Bürgermeisters kam endlich Bewegung in unsere Forderungen.

In einer vom Bürgermeister kürzlich entwickelten Umfrage zur kommunalen Wohnmarktpolitik wurde dem Gemeinderat die Möglichkeit gegeben, sich zu den aktuell diskutierten Problemfeldern

  • Ursachen der Wohnraumknappheit
  • Mögliche Zielsetzungen der Gemeinde
  • Instrumente der Gemeinde
  • Sozialgerechte Bodennutzung

zu äußern.

Die Ergebnisse der Umfrage lauten:

  • Leerstand ist eine zentrale Ursache.
  • einheimische und Nachfolgegeneration am Ort halten.
  • Reduzierung Flächeninanspruchnahme und Nachverdichtung.
  • Verhinderung von Spekulationen
  • Kosten und Folgekosten der Baulandentstehung müssen gedeckt sein.
  • Kommunaler Wohnungsbau
  • keine Bauleitplanung ohne gleichzeitige Bauverpflichtung z.B. 5 Jahre

Die „Freie Wählergemeinschaft in der Zwei-Seen-Gemeinde“ fordert, daß sich der neu gewählte Gemeinderat mit diesem Thema beschäftigt. Eine ergebnisoffene, ohne parteitaktische Spielchen geführte Diskussion,sollte zu einer für die Gemeinde und seinen Bürgern/innen gerechten sozialen Lösung führen.