Verkehrsschau

Am 21.02.2024 fand die Verkehrsschau mit Behördenvertretern in Urfeld und Walchensee statt.

besprochene Themen:

  • in Urfeld unterhalb der Jugendherberge soll der Bushalteplatz markiert werden
  • der Kirchelwandparkplatz ist entwidmet worden und soll mit einer Schranke versehen werden
  • Querungshilfen im Ort Walchensee sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich
  • angedacht ist ein Bürgersteig entlang der B11, Einmündung Dainingsbachweg und Wasserwacht in Fahrtrichtung rechts
  • 30 km/h Zone bei der Dorfschule in Walchensee wird geprüft
  • B 11, zwischen Gasthaus Edeltraut und süd-westlichem Ortsausgang von Walchensee wird ein Zonenhalteverbot beidseitig der Bundesstraße angebracht. Zeichen 283 -absolutes Haltverbot
  • nach zwei schweren Unfällen auf der B 11 zwischen Urfeld und Walchensee soll ein Überholverbotszeichen oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht werden

Walchensee, 25.05.2024:

Mittlerweile sind die Zonenhalteverbotsschilder (Zeichen 283 – absolutes Haltverbot) an der B 11 zwischen dem Gasthaus Edeltraut und dem süd-westlichen Ortsausgang von Walchensee angebracht worden.

Jakobsweg

Seit Jahrhunderten ist Wandern oder Pilgern ein Bedürfnis des Menschen. Der bekannteste Weg führt nach Santiago de Compostela in Spanien, auch Jakobsweg genannt.

2007 trafen sich die Vertreter von 12 Gemeinden um einen Weitwanderweg südlich von München bis ins Tiroler Inntal zu beleben. Für die 125 km Strecke waren die Orte Schäftlarn, Gelting, Beuerberg, Penzberg, Bichl, Benediktbeuern, Kochel, Walchensee, Wallgau, Krün, Mittenwald, die Olympiaregion Leutasch-Seefeld bis Mötz im Inntal beteiligt. Es sollte eine Verbindung des Münchner mit dem Tiroler Jakobsweg entstehen.

Im Zusammenschluß der Gemeinden bildete sich der Verein „Jakobsweg Isar-Loisach-Leutascher-Ache-Inn e.V“. Vorstand dieses Vereins ist der 1. Bürgermeister der Gemeinde Leutasch. Die Mitglieder treffen sich einmal im Jahr zur Jahreshauptversammlung.

Das Projekt Jakobsweg-Isar-Loisach-Leutascher Ache-Inn wurde nach Interreg Bayern-Österreich 2007 – 2013 aus Mitteln der Europäischen Union und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.

Im März 2024 stellte die Touristische Abteilung einen Antrag an die Gemeinde Kochel a. See aus dem Verein zum sofortigen Zeitpunkt auszutreten. Die Gründe sind vielfältig. So argumentiert ein Tourismusexperte, dass es entlang der Strecke in einigen Orten nur sehr wenige Unterkünfte für einnächtige Pilger gebe. Da es ein spirituelles Thema sei, sei weitestgehend auf eine Bewerbung und Vermarktung, seitens der Vereinsführung, verzichtet worden. Auch für das 10 jährige Jubiläum konnte man sich nicht auf ein gemeinsame Pressemeldung einigen. Die Zahlen der Pilger, die diesen Weg begehen, werden von den anderen Gemeinden nicht zahlenmäßig erfaßt. Da die hiesige Tourist Information in den letzten Jahren nur 56 Pilger, die sich einen Stempel im Tourismusbüro abgeholt hatten, gezählt hat, sei diese Zielgruppe, als verschwindend gering anzusehen. Außerdem würden die Fachleute an einem anderen Konzept, einer „Entdecke-Mich-Challange“ arbeiten, die aus dem Prinzip des Stern-Pilgerns von einem Ort aus erdacht wurde.

Die FWG kann diesem Antrag nicht zustimmen, da der Vereinsbeitrag in Höhe von 600.- Euro jährlich für ein grenzüberschreitendes Projekt sehr gering ist. Sicherlich stellt es für jeden Pilger eine Herausforderung dar eine Unterkunft für eine Nacht zu finden, aber es gibt auch Campingplätze und eine vorausschauende Planung ist unbedingt erforderlich.

Vor 18 Jahren haben sich die Vertreter von 12 Gemeinden und der Landrat des Kreises Bad – Tölz Wolfratshausen zusammengefunden und haben ein gemeinsames Projekt entwickelt. Die Zusammenarbeit funktioniert seither auf partnerschaftlichem Niveau. Aus Sicht der FWG ist für den Gast eine touristische Gemeindegrenze vollkommen sinnlos, da er die Umgebung kennen lernen will. Tourismus findet als nicht in einem kleinen Rahmen, sondern, wie in unserer Region, länderübergreifend statt. Die partnerschaftlichen Beziehungen, die durch ein solches Projekt aufgebaut worden sind, könnten durch den Austritt einer Gemeinde, zumal die Nachbargemeinden nicht informiert worden waren, fatal sein.

2024 steht die Osterkerze unter dem Motto: „Kein Lebensweg ohne das Licht.“ Gott ist Wegbegleiter. Die Muschel steht als Symbol, dass uns Gottes schützender Segen für die Bewältigung eines Weges, z.B. des Jakobweges begleitet, sie steht aber auch für die ganz persönliche Pilgerreise nach Erfüllung und Sinn des Lebens.

Der Antrag der Touristischen Abteilung wurde während der Gemeinderatssitzung am 26.03.2024 zurückgenommen.

Bau eines Mobilfunkmastens am Kesselberg

Das Telekommunikationsunternehmen Telefonica hat der Gemeinde einen Standort zur Errichtung eines Funkmastens direkt neben dem Parkplatz an der Kesselberghöhe vorgeschlagen. Der Grund sei eine Whitespot Analyse der Bundesnetzagentur, sodaß die weißen Flecken, die eine breitbandige Anwendung des Mobilfunks verhindern, geschlossen werden sollten.

Die Visualisierung zeigt einen über 50 Meter hohen Gittermasten, der weit über die Baumwipfel hinausragt. Der Gemeinderat war sich einig, daß die Mobiltelefonverbindung in unserem Bereich flächendeckend, ohne Funklöcher, möglich sein muß. Das ist im Hinblick auf die Herbeiholung eines Rettungsdienstes, zum Schutz von Leben, dringend erforderlich.

Das Gremium bemängelte den Standort, der aus touristischer Sicht die Landschaft verschandele. Es bildete sich ein breiter Konsens, dass der Funkmasten an dieser Stelle nicht gebaut, sondern ein neuer Standort gesucht werden solle.

Das Filmkulissendorf „Flake“ am Walchensee wird wieder hergerichtet.

Nach dem Konzept des Verkehrsvereins für das Walchenseegebiet vom 01.03.2023 stellt sich die aktuelle Situation des Filmkulissendorfes „Flake“ am Walchensee wie folgt dar:

  • Filmkulissendorf Flake ist wegen Einsturzgefahr geschlossen.
  • Besucher sind teilweise sehr enttäuscht von dem begrenzten Angebot.
  • Filmkulisse nimmt viel Platz am beliebtesten Badestrand von Walchensee ein.
  • Es besteht ein Ungleichgewicht angebotener Parkplätze und vorhandener Badeplätze.
  • Zugang zum See teilen sich sehr viele verschiedene Interessensgruppen.
  • Zugang zum Wasser ist insbesondere für Kinder und Personen mit Einschränkung erschwert bzw. unmöglich.

Als Lösung sieht der Verkehrsverein eine Umwandlung zur Badewiese, die Sanierung von 1 – 2 Hütten und Abbau der restlichen Hütten, sowie den Erhalt von Infotafeln und der Schnitzwerke vor.

Bereits zuvor und besonders nach dem Bekanntwerden des Vorhabens entstand im Ort Walchensee eine rege Diskussion über den Sinn oder Unsinn des Erhalts von Hütten, die als Filmkulissen/Requisiten in den Jahren 2008 und 2010 für die Filme „Wickie und die starken Männer“ und „Wickie auf großer Fahrt“ hergestellt worden sind. Der Zahn der Zeit nagte an ihnen, sodass der Bereich des Dorfes für die Besucher im Jahr 2022 gesperrt worden war.

In Walchensee fanden sich 7 Personen zusammen, die die Stimmung bzw. Zustimmung für die Hütten und den massiven Zaun als Abtrennung zum Badeplatz ergründen wollten. Was denken die Anwohner, die eigentlich Betroffenen, darüber? Sollten die Hütten erhalten oder entfernt werden? Das Ergebnis zeigte sich sehr schnell und war eindeutig.

Von 334 befragten Anwohnern, im Alter von 16 bis 96 Jahren, hatten sich 318 (95 Porzent) gegen den Fortbestand der Hütten ausgesprochen. Der Uferstreifen sollte wieder als Badebereich für Familien und Erholungssuchende zugänglich gemacht werden.

Um das Ergebnis zu kommunizieren entschieden sich die Organisatoren für eine unterschriftliche Befragung in Form eines „offenen Briefes“, der an den Bürgermeister, die Gemeinderäte, an die Bayerischen Staatsforsten, als Verwalter des Uferstreifens und an die Presse versandt worden war.

Am 21.06. 2023 stellte die FWG an die Gemeinde Kochel a. See einen schriftlichen Antrag, der die Entfernung aller fünf Hütten und des massiven Holzzaunes vorsah. In der Gemeinderatssitzung am 04.07.2023 stimmten die Mitglieder des Gemeinderates, bis auf eine Gegenstimme, (Mitglied der FWG) für den Erhalt von 1-2 Hütten.

Fazit der FWG:

Die FWG macht sich bereits über ein Invest von ca. 26.000.- Euro (netto) für den Erhalt von einer Hütte Gedanken. Nunmehr sollen zwei Hütten erhalten werden. Für den Abbruch aller Hütten hätten geschätzte Kosten von ca. 15.000.- Euro (netto) aufgewendet werden müssen.

Bei der Anwohnerbefragung und bei Gesprächen mit Walchenseer Bürgern und Bürgerinnen stellte sich eindeutig eine andere Wertigkeit zur Verwendung von Steuergeldern heraus. So sind z.B. die Gemeindestraßen in einem sehr schlechten Zustand.

Die entscheidende Frage lautet aber: Wie gehen die Gemeinderäte, Gemeinderätinnen mit der eindeutigen Meinungsbekundung von 318 Anwohnern, das bedeutet auch die Mehrheit aller mit Erstwohnsitz gemeldeten Personen, in Walchensee um?

Sie ignorierten schlichtweg den Wählerwillen.

Im März 2024 griff der neu gewählte Bürgermeister der Gemeinde Kochel a. See, Jens Müller das Thema „Flake“ erneut auf.

Nach dem Abriss von drei Hütten sollte im September 2023 eine weitere Besprechung über das Vorgehen in dieser Sache unter dem damalig amtierenden Bürgermeister Holz stattfinden. Bedauerlicherweise kam es nicht mehr dazu, sodass die Zukunft von Flake ungewiss war.

Eine Prüfung der Baugenehmigung des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen vom 22.04.2009 durch den neuen Bürgermeister ergab eine Rückbauverpflichtung für den Fall, dass kein ernsthafter Betrieb mehr stattfindet. Danach muss der ursprüngliche Zustand des Geländes innerhalb von drei Monaten wieder hergestellt werden. Baurechtlich wäre die Gemeinde zum vollständigen Rückbau verpflichtet. Sinn und Zweck der Baugenehmigung war der Erhalt und die Präsentation einer Filmkulisse in ihrer Gesamtheit.

Am 26.03.2024 fand in Walchensee die 43 Gemeinderatssitzung u. a. in Sachen „Flake“ statt.

Der Beschlussvorschlag lautete:

Die Verwaltung (der Gemeinde) wird beauftragt, die zwei noch bestehenden Hütten der ehemaligen Filmkulisse FLAKE zurückzubauen. Die Fläche wird renaturiert […] und als Familienbadebereich attraktiviert. Die Skulpturen und erhaltenswerten Kunstobjekte sollen in die Attraktivierung aufgenommen werden.

Vor der Abstimmung im Gemeinderat wies Herr Sommerschuh (FWG) daraufhin, dass alles seine Zeit hätte. 2009 war „Flake“ ein Hingucker, ganz toll mit der Deko und dem Aussichtsturm. Aber mit zwei Hütten kann man keine Touristen anlocken. Und er vermutete, dass die Infrastrukturkosten die Gemeinde weiter verfolgen würden. Es sei ihm nicht Wert, mehr als 50000.- Euro für den Erhalt von zwei Hütten auszugeben. Ähnlich dachte auch Herr Dollrieß (FWG). Er verwies auf eine Unterschriftenaktion in dieser Sache, die ein eindeutiges Ergebnis erbrachte. Die Walchenseer Bürger und Bürgerinnen sprachen sich für die Entfernung aller fünf Hütten aus.

Mit drei Gegenstimmen nahm der Gemeinderat den Beschlussvorschlag an, sodass der Bürgerwille siegte und sich durchsetzte.

Die FWG arbeitete kontinuierlich auf das Ergebnis hin und freut sich mit den Bürgern und Bürgerinnen von Walchensee über diese Entscheidung.

Mit Stand vom 25.05.2024 sind die zwei restlichen Hütten des Filmkulissendorfes „Flake“ zurückgebaut worden, sodaß dieser Bereich als Familienbadestrand benutzt werden kann.

Investitionen fließen nach Walchensee

  1. Das Kirchendach der St. Ulrich Kirche in Walchensee wird derzeit neu mit Schindeln bedeckt. Bei dieser dringend notwendigen Maßnahme, die Kosten im hohen sechstelligen Bereich verursacht, wird die Gemeinde Kochel a. See einen einmaligen Betrag in Höhe von 12.000.- Euro dazu beisteuern.
  2. Der Kochler Gemeinderat hat am 25.04.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für dieses Jahr beschlossen. Er sieht für das Projekt Neubau/Sanierung der Straße auf Zwergern Ausgaben in Höhe von 1 156 800.- Euro vor. Seit Anfang Juni wird die Gemeindestraße saniert. In der Gemeinderatssitzung am 04.07.2023 sprach der Bürgermeister bereits von 1 400 000.- Euro Gesamtkosten.
  3. In der jüngsten Gemeinderatssitzung am 04.07.2023 sollen mehrere Hütten des Filmkulissendorfes Flake am Walchensee wieder hergerichtet werden. Hierfür ist ein Invest von mindestens 52.000.- Euro (netto) beschlossen worden.