Haushalt 2026

Im Frühjahr 2026 ist der Haushalt der Gemeinde einstimmig beschlossen worden. Die Zahlen sind der untenstehenden Grafik zu entnehmen.

Auffallend ist, daß die Einkommens- und Gewerbesteuer gestiegen, im gleichen Zuge aber die Kreisumlage erhöht worden ist. Der Finanzrahmen der Gemeinde ist deutlich beschränkt. Das ist an der Pro-Kopf-Verschuldung von 2288 Euro pro Einwohner zu erkennen. Der Landesschnitt liegt bei 743 Euro. Bei den Investitionen, Sanierung Grundschule, Klärwerk, Heimatbühne, Neubau Bauhof werden nur die notwendigen, derzeit anfallenden Summen angesetzt.

Ergebnis Gemeinderatswahl 2026

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler, liebe Unterstützer,

die „Freie Wählergemeinschaft in der Zweiseengemeinde“ (FWG) bedankt sich bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Mit Ihrer Hilfe und Unterstützung konnten wir die drittmeisten Stimmen aller 8 Gruppierungen erringen und zwei Gemeinderatsplätze besetzen. Wie vor sechs Jahren werden Sie von Frank Sommerschuh und Reinhard Dollrieß vertreten. Die neue Zusammensetzung des Gemeinderates ist der beiligenden Tabelle zu entnehmen.

Standortfrage Kochler Kindertagesstätte

Ab August 2026 gilt in Bayern ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder – zunächst für die erste Klasse , ab 2029 für alle Jahrgänge. Diese Betreuung umfasst acht Stunden an fünf Tagen pro Woche sowie die Ferienzeiten mit vier Wochen Schließzeit im Jahr.

Die Kinderbetreuung wird in Kochel a. See durch den gemeindlichen Kindergarten und dem Montessori Kinderhaus abgedeckt. Der Mietvertrag der Montessori Einrichtung am derzeitigen Standort Badstraße läuft zum Schuljahr 2027 aus.

Schon im Jahr 2023 reichten die Plätze im Gemeindekindergarten (KoKiTa) und im Montessori Gebäude nicht mehr aus, sodaß ein befristeter Pachtvertrag für das alte Schulhaus abgeschlossen wurde. Die Fach- und Bauaufsicht des Landratsamtes Bad Tölz wies aber auf die eingeschränkte Betriebsgenehmigung des Gebäudes als Kindergarten hin. Danach gilt die Gebäudeausstattung als wirtschaftlich nicht mehr sanierbar. Gegen diesen Standort spricht auch die ungünstige Hanglage, die kein geeignetes Außenspielgelände zuläßt.

Es mußte ein neuer Standort für den Bau einer Kindertagesstätte gefunden werden, deshalb beauftragten die Gemeinderäte die Verwaltung, einen geeigneten Standort zu suchen.

Am 29.09.2025 fiel die Entscheidung. Mit 13: 1 Stimmenmehrheit entschieden sich die Räte für den Neubau einer Kindertagesstätte am Bergfeldweg.

Fünf Wochen später reichten 7 Gemeinderäte, darunter die CSU Fraktion, einen Antrag an die Gemeindeverwaltung zum Themenkomplex „Campus-Lösung im Schulgelände ein. Die Unterzeichnenden, Michael Zerluth, Eduard Pfleger, Mathias Graf, Max Leutenbauer, Hans Resenberger, Florian Lantenhammer und Veronika Lautenbacher beantragten die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses. Es sei eine neue Informationslage entstanden und die Räte seien nur unzureichend über Alternativstandorte aufgeklärt worden.

Warum die Gemeinderäte ihre ursprüngliche Zustimmung zum Standort Bergfeldweg innerhalb von fünf Wochen aufgegeben haben, kann nicht nachvollzogen werden.

Die Argumente für und gegen den Standort sind hinreichend behandelt und diskutiert worden. Selbstverständlich gibt es bei jedem geplanten Projekt Vor- und Nachteile.

Nach Auffassung der FWG hätte die „Campus“ Lösung sicherlich eine Lösung des Problems dargestellt, zumal bereits Vorarbeiten, Architektenleistungen und Pläne gefertigt worden waren. Der vorgegebene Zeitfaktor, Fertigstellung 2027, hätte eingehalten werden können und die Gemeinde hätte auch auf die Unterstützung durch den Montessori Kinderverein zum Bau einer integrierten Kindertageseinrichtung mit Hort zählen können.

In der Sondersitzung am 01.12.2025 hat dann der Gemeinderat den vorherigen Beschluß mit 11:6 Stimmen gekippt.

Was bleibt?

Die Fertigstellung einer KoKiTa bis 2027 ist in weite Entfernung gerückt. Leidtragende dieser Entscheidung sind die Eltern und die Kinder, die voraussichtlich mit einer Containerlösung, bis ein Standort gefunden wird, Vorlieb nehmen müssen.

Nach Auffassung der „Freien Wählergemeinschaft in der Zwei-Seen-Gemeinde“ wäre es ratsam gewesen, den Bürger im Vorfeld anzuhören. Ein gleiches Verfahren wandte die FWG bei der Frage „Erhalt oder Abriß von Flake“ an. Mit der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gelang es uns den Bürgerwillen zu vollziehen und aus dem Flake Gelände wieder einen Familienbadestrand zu formen.

Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl 2026

Wir sind so frei, und stellen uns vor:

Neun Kandidaten/Kandidatinnen der „Freien Wählergemeinschaft in der Zwei-Seen-Gemeinde“ bewerben sich um einen Sitz im Gemeinderat.

Unabhängig und bürgernah wollen wir die Interessen und Anliegen der Gemeindebürgerinnen-/bürger vertreten.

1. Reinhard Dollrieß, Walchensee, Polizeibeamter a.D.

2. Andrea Blessing-Landerer, Ried, examinierte Krankenschwester, Intensiv Palliativkraft, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrätin

3. Miranda Vishaj, Kochel a. See, Referentin für Budgetverwaltung

4. Frank Sommerschuh, Walchensee, Gruppenleiter Oberland Werkstätten, Betriebsrat und Kichenpfleger

5. Johannes Start, Walchensee, Softwareentwickler

6. Lucas Koczian, Walchensee, Unternehmer u. Betreiber Wallerei

7. Larissa Landerer, Ried, Studentin

8. Michael Dollrieß, Walchensee, Informationstechniker

9. Torsten Bendig, Walchensee, Geschäftsführer

Wir sind zwischen 19 und 69 Jahre alt und vertreten jeden größeren Ortsteil im Gemeindegebiet, Ried, Kochel a. See und Walchensee. Auch decken wir die Berufsfelder Tourismus, Sicherheit, Soziales, Wirtschaft und Technik ab. Unsere Absicht ist es die Bürgerinnen und Bürger in entscheidenden Fragen der Entwicklung unser Gemeinde mit einzubeziehen und wollen sozialen Wohnraum schaffen.

Transparenzhinweis: Die Kosten für Werbemittel zur Kommunalwahl 2026 werden von den Kandidaten selbst getragen.

Verkehrsschau

Am 21.02.2024 fand die Verkehrsschau mit Behördenvertretern in Urfeld und Walchensee statt.

besprochene Themen:

  • in Urfeld unterhalb der Jugendherberge soll der Bushalteplatz markiert werden
  • der Kirchelwandparkplatz ist entwidmet worden und soll mit einer Schranke versehen werden
  • Querungshilfen im Ort Walchensee sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich
  • angedacht ist ein Bürgersteig entlang der B11, Einmündung Dainingsbachweg und Wasserwacht in Fahrtrichtung rechts
  • 30 km/h Zone bei der Dorfschule in Walchensee wird geprüft
  • B 11, zwischen Gasthaus Edeltraut und süd-westlichem Ortsausgang von Walchensee wird ein Zonenhalteverbot beidseitig der Bundesstraße angebracht. Zeichen 283 -absolutes Haltverbot
  • nach zwei schweren Unfällen auf der B 11 zwischen Urfeld und Walchensee soll ein Überholverbotszeichen oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht werden

Walchensee, 25.05.2024:

Mittlerweile sind die Zonenhalteverbotsschilder (Zeichen 283 – absolutes Haltverbot) an der B 11 zwischen dem Gasthaus Edeltraut und dem süd-westlichen Ortsausgang von Walchensee angebracht worden.

Die streckenweise 30 km/h Zone ist in der Ringstraße ab der Touristinfo in Richtung Dorfschule und Kinderspielplatz eingerichtet worden.

28.01.2026

Das LRA hat für die B 11 folgende verkehrsrechtliche Anordungen getroffen:

  • wegen der Unfallhäufung wird auf der B 11 zwischen Walchensee und Urfeld Tempo 60, saisonal vom 01.04. bis 31.10. eingeführt.
  • die Kirchlwand-Parkplatz neben dem gleichnamigen Tunnel zwischen Walchensee und Urfeld ist gesperrt worden, die Widmung als Straße wurde aufgehoben. Nunmehr ist die Fläche Landschaftsschutzgebiet und das Parken dort verboten.