Sozial gerechte Bodennutzung (SoBoN)

„Mia san so frei und fordern, dass die Gemeinde Bauland künftig nur noch ausweisen soll, wenn sie einen Teil der betreffenden Fläche kaufen kann, um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.”

FWG

Die „Freie Wählergemeinschaft in der Zwei-Seen-Gemeinde“ hat am 06.08.2018 einen Antrag auf Einführung einer Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBon) an den Gemeinderat gestellt.

Bei dem Konzept der sozialen Bodennutzung (SoBon) geht es prinzipiell darum, dass bei Aufstellung von Bebauungsplänen, die Wertsteigerungen von Grundstücken erfasst und neu verteilt werden. Ganz einfach ausgedrückt: Wenn aus einem Grünland Bauland gemacht wird, weil die Gemeinde über ihre Planungshoheit dieser Nutzungsänderung zustimmt, hat dieses Land nach diesem Planungsakt einen höheren Wert, als es die ursprüngliche Fläche hatte. Sollte das Grundstück bebaut werden, so entstehen Folgekosten für die Gemeinde, weil die darauf anzusiedelnden neuen Bewohner auch eine neue Infrastruktur erforderlich machen. Z.B. neue Klassenzimmer für Schulen, Kindergartengruppen, Erneuerung des Teerbelags von Straßen durch die Bautätigkeiten verursacht, Neubau von erforderlich gewordenen Hauptwasserleitungen durch die Wasserbeschaffungsverbände u.a. Diese Lasten müssen durch die Allgemeinheit getragen werden. Das Konzept setzt durch den Planungsvorgang der Gemeinde entstehenden Wertzuwachs des Baugrundes an. Dieser solle sozial gerecht verteilt werden. Angedacht ist hier der erleichterte Zugang zum Boden- und Wohnungsmarkt für junge Menschen, junge Familien, Senioren, einkommensschwächere Personen u.a.

Denkbar sind hier weitere Varianten.

Unsere Nachbarort Schlehdorf, arbeitet aus diesem Grunde erfolgreich mit einem eigenen, entwickelten Konzept. Hierbei ist festgelegt, dass Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne, die eine Wohnbebauung zum Inhalt haben, dann gefasst werden, wenn der bisherige Grundeigentümer bereit ist, seine in einem geplanten Gebiet liegenden Grundstücke nach einem festgelegten Umfang an die Gemeinde zu veräußern. Diese werden dann von der Gemeinde bei Bedarf an Einheimische weiterverkauft. So kann die Gemeinde zumindest in einem gewissen Umfang steuernd auf Grundstücksverkäufe nach der Neuausweisung von Bauland einwirken. (siehe Gemeindebrief Schlehdorf)

Die Stadt Penzberg geht auch den Weg über die sozialverträgliche Bodennutzung. Der Grundsatzbeschluss aus dem Jahre 2018 besagt, das ab Schaffung von 1000 Quadratmetern Wohnfläche, 30 Prozent als sozial geförderter Wohnbau zu erstellen ist. Zusätzliches Baurecht, zum Beispiel auf dem Grundstück für ein neues Gebäude oder als Aufstockung, wird im Einzelfall geprüft und entschieden.

Wer bauen will, muss Grund abtreten. Unter diesem Motto hat der Gemeinderat Kreuth im November 2019 einen Grundsatzbeschluss erlassen, damit bezahlbarer Wohnraum für junge einheimische Familien, Senioren, Arbeitskräfte im Tourismusgewerbe und andere geschaffen werden kann. Die Gemeinde weist nur dann Bauflächen aus, wenn ihr ein Teil davon im Rahmen der sozialen Bodennutzung zur Verfügung gestellt wird. Demnach sollen Flächen im Außenbereich nur noch dann als Bauland für Wohnbebauung ausgewiesen werden, wenn der Grundeigentümer zuvor mindestens 50 Prozent der Fläche im Rahmen eines städtebaulichen Zielsicherungsvertrages an die Gemeinde, zum Verkehrswert, sprich zum Preis von Bauerwartungsland, verkauft wird. Die Regelung greift, wenn generell Bauflächen ausgewiesen werden, aber auch, wenn Außenbereichsflächen dem Innenbereich zugewiesen werden. Die Gemeinde entscheidet im Einzelfall, ob der Erwerb als Teilflächenerwerb oder als Miteigentumsanteilserwerb erfolgt, also ob sich der Kauf auf die unbebaute Grundstücksfläche oder die fertig erstellte Wohnfläche bezieht.

Zusätzliche Infrastrukturkosten sollen von denen getragen werden, die Vorteile durch die Schaffung von Baurecht haben. Laut Beschluss sollen die Eigentümer anteilig an den Kosten für die Erschließung, insbesondere der Straße und der Wasserversorgung beteiligt werden.