Umbau Verstärkeramt

„Mia san so frei und fordern den Umbau des Verstärkeramtes unter Einbeziehung des Denkmalschutzes zur Schaffung von Wohnraum.“

FWG

Im Gemeindebereich Kochel a. See fehlen auf dem Wohnungsmarkt bezahlbare Unterkünfte. Am Ortsein-/ausgang hat die Gemeinde das sog. „Verstärkeramt“ gekauft, um es für den gemeindlichen Bauhof, für die Errichtung von Sozialwohnungen, Räume für die Jugend und Vereine, zu nutzen.

Mittlerweile erfüllt das Verstärkeramt wegen seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung die Kriterien für ein Baudenkmal nach Art. 1 Abs. 1 BayDSch. Nach der Begründung des Denkmalschutzamtes besitzt die Anlage aus ehemaligem Verstärker- und Selbst-Anschluss-Amt, sowie Beamtenwohngebäude und dem zugehörigen Garagengebäude einschließlich der Einfriedungsmauer eine wichtige Bedeutung. Obwohl zwei Flügel der Gesamtanlage erneuert worden sind, gehört die verbliebene, insgesamt gut erhaltene Zweiflügelanlage, mit ihrer Errichtung in den Jahren 1926 und 1927 durch die Oberpostdirektion München zu den für Bayern besonders bedeutenden Bauten des versachlichten Heimatstils der sogenannten Bayerischen Postbauschule in den 1920er Jahren.

Zur Historie des Geländes Bahnhofstraße 34 und 34 a in Kochel a. See ist aus Gemeindesicht folgendes anzumerken:

Im Frühjahr 2013 hat die Gemeinde den westlichen Teil des Verstärkeramtes (Bahnhofstraße 34) von der Telekom Deutschland GmbH erworben und ist unmittelbar in die Planungen hinsichtlich des Umbaus eingestiegen. Es liegt hier ein genehmigter Vorbescheid der Unteren Bauaufsichtsbehörde am LRA Bad Tölz-Wolfratshausen vom 08.12.2015 vor. Nach dem Kauf des östlichen Teils (Bahnhofstraße 34a) des Areals im Juli 2017 eröffneten sich neue Planungsmöglichkeiten für die Gemeinde. Nach einer Beratung durch die Regierung von Oberbayern am 09.08.2017 in Verbindung mit dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm wurde der Abriss des kompletten Gebäudes angedacht. Es sollte mehr Wohnraum geschaffen werden. Am 10.08.2017 erhielt die Gemeinde den Förderbescheid für die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

Das beauftragte Architekturbüro hat daraufhin die Planungen im Gebäude Bahnhofstraße 34 angepasst. Es sollten 16 barrierefreie Wohnungen errichtet und 173 qm Fläche als Platz für besondere Wohnformen, Obdachlosen Unterbringung geschaffen werden. Anschließend, also vor der Entscheidung der Denkmalschutzbehörde, stellte der Gemeinderat am 20.03.2018 einen Bebauungsplan auf.

Das Verstärkeramt ist seit seiner Errichtung als Vierseithof angelegt und im Laufe der Zeit wesentlich verändert worden. Die westseitige Abschlusswand mit Toranlage ist bereits in den 1960er Jahren abgebrochen worden – wohl wegen der zunehmenden Größe und Höhe der Postbusse, die im Hof abgestellt worden sind. Der südliche und westlich gelegene ebenerdige Baukörper wurde 1992 abgerissen und durch einen Neubau (Bahnhofstraße 34 a) ersetzt.

Die Neuplanungen könnten mit dem Architekten, Heiko Folkerts, der die Petition an den Bayerischen Landtag gestellt hat in Verbindung mit der „Unteren Denkmalschutzbehörde“ unter den neuen Vorzeichen sofort aufgenommen werden.