Haushalt 2023 verabschiedet

Am 25.04.2023 hat der Gemeinderat Kochel a. See den Haushalt 2023 mit einer Gegenstimme verabschiedet.

Der Gesamthaushalt weist demnach ein Rekordvolumen von 20.579.400 Euro auf, wobei 12.286.700 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 8.202.700 Euro auf den Vermögenshaushalt entfallen.

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B, sowie der Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 350 v. H.

Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.520.000 Euro eingeplant. U.a. soll diese Summe für die energetische Sanierung des Rathauses, für den Kommunalen Wohnungsbau, die Parkraumbewirtschaftung, die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung Urfeld und den Neubau der Berg- und Wasserrettungsstation verwendet werden. Dies stellt keine vollzählige Auflistung dar.

Aus den Rücklagen soll eine Entnahme von 2.000.000 Euro erfolgen.

Die Gemeinde Kochel a. See weist zum 31.12.2022 einen Schuldenstand von 3.640.342.- Euro (778.- Euro je Einwohner) auf, der zum Jahresende 2023 auf voraussichtlich 5.732.870.- Euro (1388 Euro je Einwohner) steigen wird. Die erwartete Gesamtverschuldung errechnet sich aus dem Schuldenstand Ende 2022, sowie der geplanten Neuaufnahme in Höhe von 2.520.000.- Euro, abzüglich der Tilgung von 427.472.- Euro.

Zum 31.12.2020 betrug der Landesdurchschnitt für vergleichbare Gemeinden 599.- Euro pro Einwohner.. Die Gemeinde Kochel a. See liegt damit bei der Verschuldung um rund 30% über dem Landesdurchschnitt 2020.

Die Steuerkraft pro Kopf betrug im Jahre 2022, 1.044.08.- Euro, das entspricht 93,1 % des Landesdurchschnitts.

Für 2023 soll dieses Verhältnis noch ungünstiger ausfallen und die Steuerkraft pro Einwohner 87,7 % des Landesdurchschnitts betragen.

Haushalt 2022

In der Sitzung des Gemeinderates am 04.04.2022 ist die Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2022 mit einer Gegenstimme beschlossen worden. Mit Schreiben vom 17.04.2022 wandte sich ein Mitglied des Gemeinderates mit einem Fragenkatalog an das LRA Bad Tölz. U.a. monierte diese Person, dass ein Investitionsplan bei der Verabschiedung  des Haushalts 2022 fehlte.

In diesem Zusammenhang forderte die FWG zuvor zweimal  ein Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen, Kommunalwesen vom 12.08.2021 bei der Gde. Kochel a. See an. Das Schreiben stellt den Bescheid zur Genehmigung des Haushalts 2021 als Aufsichtsbehörde mit wichtigen Hinweisen für das Haushaltsjahr 2022 dar.

Mittlerweile liegt der FWG das Schreiben des Landratsamtes vor. Die Kommunalaufsicht sieht die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Kochel am See, Stand 12.08.2021, derzeit noch als gewährleistet an. Die Gemeinde ist sich bewußt, dass sie ihre Einnahmen- und Ausgabenpolitik neu ausrichten muss.

Zitat: Der Schuldenstand der Gemeinde wird sich mit Aufnahme der geplanten Kredite zum Ende des Haushaltsjahres auf 5.742.072 Euro erhöhen. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt dann bei 1379 Euro und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Einwohnerzahlen (580 Euro)

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Am Ende dieses Schreibens weist die Kommunalaufsicht vorsorglich darauf hin,  dass bei unveränderter Sachlage eine weitere Kreditermächtigung nicht in Aussicht gestellt werden kann. 

Aufgrund der unklaren Rechtslage verabschiedete der Gemeinderat am 10.05.2022 erneut den Haushalt 2022 mit einer Gegenstimme.

Die Daten des Haushalts sind dem Artikel vom 14./15.04.2022 des Münchner Merkurs zu entnehmen.