Walchensee- Kraftwerksystem

Am 25.04.2023 befasste sich der Gemeinderat Kochel a. See mit dem Antrag eines Gemeinderatmitglieds, bezüglich des Heimfalles oder Rückverstaatlichung des Walchensee-Kraftwerksystems.

Im Jahre 2030 laufen die wasserrechtlichen Genehmigungen für das Walchenseekraftwerk aus. Im Zuge der Neuvergabe dieser Rechte und dem Umstand, dass der Bund derzeit 99% der Aktien der Fa. Uniper, dem derzeitigen Betreiber, hält, wäre die Gelegenheit günstig, die Sparte Wasserkraft aus dem Konzern herauszulösen und in staatliche Hände zu übergeben.

In dem Antrag heißt es:

Die von der EU-Kommission geforderte Restrukturierung und Reprivatisierung von UNIPER darf auf keinen Fall dazu führen, dass das Walchenseekraftwerk erneut in einem großen Konzernverbund oder bei privaten Investoren landet. Daher soll der Bereich Wasserkraft im Allgemeinen und das System Walchensee im Besonderen aus dem UNIPER.Konzern herausgelöst werden.

Die FWG unterstützt den Antrag. Wir fordern, dass der Gemeinderat eine klare Position in der Frage der Rückverstaatlichung des Walchensee-Kraftwerksystems einnehmen solle. Die Wasserkraft wird als saubere Energiegewinnungsform dargestellt, greift aber erheblich in den Naturhaushalt ein. So sind bei der Stromgewinnung erhebliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und den Wasserhaushalt festzustellen. Wir von der FWG glauben, dass die Bewältigung dieser Aufgaben besser durch staatliche Behörden gemanagt werden könnte. Dabei legen wir großen Wert auf die Einhaltung des Naturschutzes.

Konzerne sind den Wünschen und Forderungen von Aktionären, sowie den Bilanzen unterworfen. Staatliche Stellen können die Gewinne im Sinne des Gemeinwohls reinvestieren.

Die Energieerzeugung ist Teil der Daseinsvorsorge und sollte auch so behandelt werden.

Bodenrichtwertliste

Der Gutachterausschuss im Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen hat die Grundstückswerte zum 01.01.2022 angepaßt. Basis ist der Durchschnitt aus den gezahlten Kaufpreisen seit der letzten Veröffentlichung im Jahr 2021. Die Werte beziehen also sich auf die Quadratmeterpreise der verkauften Grundstücke. Hier sind zum Teil erhebliche Steigerungen festzustellen.

  • Ortsteil Ried: 940.- Euro alt: 820.- Euro
  • Kochel a. See: 830.- Euro alt: 720.- Euro
  • Walchensee: 800.- Euro alt: 550.- Euro

Des weiteren gilt: Was nördlich des Kesselbergs liegt wird mit 550.- Euro angesetzt, südlich mit 500 Euro.

Die Tabelle ist in den kommenden Wochen im Kochler Rathaus einsehbar.