Als Pilotprojekt in Bayern ist der einmalige Kurbeitrag mit einem Tagesparkticket im Gemeindebereich Kochel a. See erhoben worden.
Mit dem Lösen eines Tagesparktickets zahlte der Kunde, nicht 6 Euro, sondern 8 Euro. Mit der Zwangserhebung des Kurbeitrages gab es immer Ärger, da diese Vorgehensweise nur in unserem Gemeindegebiet angewandt wurde.
Zukünftig gilt, dass ein Tagesparkticket 7.- Euro kostet. Der Kurbeitrag von 2 Euro pro Person muss separat am gleichen Automaten gelöst werden. Mit dieser Lösung wird auf die Ehrlichkeit der Besucher gesetzt.
Ist es richtig, dass die Kurbeitragssatzung mit Erhebung am Parkomaten rechtlich beanstandet wurde und deswegen die Änderung der Satzung erforderlich war?
Die am 04.04.2022 beschlossene Parkgebührenordnung wurde von Seiten der Verwaltung überarbeitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass aufgrund der offenen Kommunikation und Erläuterungen die Entrichtung des Tageskurbeitrages mittlerweile Verständnis und Zustimmung bei den Besuchern gefunden hat und daher künftig von der „Zwangserhebung“ des Tageskurbeitrages gekoppelt mit dem Lösen eines Tagesparktickets abgesehen werden kann. Dies ist zum einen zurückzuführen auf die Anzahl der Betätigungen der Tageskurbeitragstaste (3.699 Betätigungen, Stand 20.10.2022) sowie auf Gespräche mit Besuchern.
Zudem wurde die Gebühr des Tagestickets, wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.10.2022 besprochen, auf 7 Euro erhöht, um eine Differenz zum Dreistundenticket herzustellen.
Von einer rechtlichen Grauzone oder Beanstandung ist mir nichts bekannt.