Für das baufällige Bootshaus sowie zur Erweiterung der Flächen für Einsatzräume und Slipanlage ist ein Bauantrag eingereicht worden.
In seiner Sitzung am 08.11.2022 erteilte der Gemeinderat zu diesem Bauprojekt ohne Gegenstimme sein Einverständnis.
Für das baufällige Bootshaus sowie zur Erweiterung der Flächen für Einsatzräume und Slipanlage ist ein Bauantrag eingereicht worden.
In seiner Sitzung am 08.11.2022 erteilte der Gemeinderat zu diesem Bauprojekt ohne Gegenstimme sein Einverständnis.
Auf Initiative der Bundesregierung sollen die sogenannten “weißen Flecken”, in denen bislang noch kein breitbandiger Mobilfunk zur Verfügung steht, verschwinden. Deutschlandweit gibt es noch tausende Bereiche, die versorgt werden müssen. Im Bereich Pessenbach ist dafür ein ca. 50 m hoher 5 G Funkmast vorgesehen, der von den Firmen T-Mobil, Telefonica und Vodafone genutzt werden soll. Die Bundesnetzagentur hat in diesem Bereich eine Standortabfrage durchgeführt und festgestellt, dass es Übertragungslücken bei der Deutschen Bahn und im Bereich der Bundesstraße gibt.
Wie geht es in dieser sehr emotionalen Angelegenheit weiter?
Zuerst muss der Betreiber eine Baugenehmigung vorlegen. Dann werden die Pläne dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Da es sich um ein priviligiertes Vorhaben handelt, könnte die gemeindliche Ablehnung durch das Landratsamt ersetzt werden.
Am Donnerstag, den 30.06.2022 lud die Gemeinde zu einem Bürgerdialog Mobilfunk in die Heimatbühne ein. Zugeschaltet waren zwei wissenschaftliche Mitarbeiter vom Bundesamt für Strahlenschutz. Anwesend war ein Vertreter der Fa. Vodafone und zwei Experten von der “Dialoginitiative Deutschland spricht über 5 G”.Die sehr kontrovers geführte Diskussion mit den Experten und dem Publikum erbrachte viele neue Erkenntnisse. Die technologische Entwicklung schreitet mit Riesenschritten voran. Der flächendeckende Mobilfunkempfang ist dazu ein Schlüssel um gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen.
Grundlage der wissenschaftlichen Aussagen sind die festgelegten Strahlengrenzwerte, die bei dieser Technologie nicht überschritten werden. Das versicherten die Mitglieder am Bundesamt für Strahlenschutz den Zuhörern. In diesem Zusammenhang verwies der Bürgermeister auf einen Förderantrag, der an 6 Stellen die Mobilfunkstrahlung in Kochel a. See messen wird.
Interessant wird noch der Ausbau von 5G in unserem Gemeindegebiet werden. Nach inoffiziellen Aussagen bestehen noch “weiße Flecken” im Bereich Kesselberg, Helmer-Hütte und in Einsiedl.
Die FWG in der Zwei-Seen Gemeinde informiert sie zeitnah, sollte es zum Thema Mobilfunkausbau, Neuigkeiten geben.
Am 08.11.2022, in der 28. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See, stellte der Bürgermeister die Kurzfassung der Ergebnisse einer rechnerischen Immissionsprognose im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Kochel/Ortsteil Pessenbach vor.
Bekannt ist, dass die Firma Vodafone GmbH im Bereich der Bahnlinie Benediktbeuern/Kochel a. See in unmittelbarer Nachbarschaft des Gewerbegebietes Pessenbach einen Mobilfunkmasten errichten wolle und auch einen Bauantrag gestellt hat. Vorgesehen ist, das in drei Hauptabstrahlachsen ausgestrahlt wird, die einen bestimmten Sektor in einer Breite von 60 – 90 Grad bedienen. (Richtung Kloster Benediktbeuern, Richtung Schlehdorf und Richtung Kohlstattalm) Die Antennen befinden sich in einer Höhe von 46 Metern über dem Grund.
Zur Analyse der durch den Neubau der Mobilfunkanlagen zu erwartenden Funkimmissionen hat die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Berechnungen mit den entsprechenden Prognosen basieren auf den technischen Angaben des Betreibers entsprechend den bei der Bundesnetzagentur beantragten maximalen Sendeleistungen.
Für jedes Funksystem und jeden Abstrahlsektor ist eine Berechnung der elektrischen Feldstärke durchgeführt worden.Der Prozentsatz gibt an, wie weit die zulässigen Grenzwerte ausgeschöpft werden.
Messpunkt 1: Gewerbegebiet Pessenbach, Am Weidach 1, 244 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt
Messpunkt 2: Gewerbegebiet Pessenbach, Am Schwaigbach 11, 250 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt
Messpunkt 3: Ortsteil Pessenbach, Hauptstraße 11a, 602 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt
Messpunkt 4: Ortsteil Ort, Ötzgasse 20, 1000 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt
Messpunkt 5: Ortsteil Ried, Unterfeldweg 4, 827 m vom Mobillfunkmasten am Boden entfernt
Messpunkt 6: Ortsteil Ried, Franz-Marc-Str. 23, 938 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt
Prognoserechnung für die relative Summenimmission bezogen auf die Grenzwerte der elektrischen Feldstärke:
MP1: 4,7%
MP2: 4,1%
MP3: 3,2%
MP4: 1,9%
MP5: 2,2%
MP6: 2,5%
Im vorliegenden Fall sind drei Sektoren vorgesehen die in Richtung der Hauptstrahlrichtung und nur in geringer Entfernung zu einer erhöhten Immission führen. Durch die Lage der Hauptstrahlrichtung ist primär das östliche Gewerbegebiet betroffen.
Insgesamt wird in diesem Gutachten festgestellt:
Nach Inbetriebnahme ist im näheren Umfeld, besonders in der Hauptstrahlrichtung mit einer geringen Zunahme der Funkimmission zu rechnen.
Hinweis:
Bei einem Normalbetrieb der Mobilfunkanlagen ist die tatsächlich vorhandene Funkimmission niedriger, da nicht gleichzeitig alle Teilnehmer einen Funkkontakt anfordern und bei gutem Funkkontakt die Sendeleistung automatisch reduziert wird. Der tagesaktuelle Mittelwert liegt daher noch unterhalb der für die Prognose angenommenen maximalen Anlagenauslastung.
Fazit:
Bedingt durch die Lage des Standortes als auch durch die Richtung der Abstrahlsektoren ergeben sich für die prozentuale Ausschöpfung der Grenzwerte moderate bis geringe Werte. Basierend auf der großflächigen Prognose für die künftige Immissionsverteilung als auch der Einzelergenisse kann der Anlagenausbau als unbedenklich eingestuft werden.
Soviel zum Gutachten eines Ingenieurbüros für Immissionsschutz.
Der Gemeinderat erteilte mit 4 Gegenstimmen das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit für das Vodafone Mobilfunknetz in Kochel a. See, Gewerbegebiet Pessenbach.
Am 10.05.2022 hat sich der Gemeinderat entschieden, dass sich die Gemeinde Kochel a. See am Förderprogramm des Freistaates Bayern zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen beteiligt.
Mittlerweile ist die Bestandsaufnahme und die Markterkundung abgeschlossen. Bei der Ausschreibung hatten sich zwei Netzbetreiber gemeldet, die einen eigenwirtschaftlichen Ausbau einer Glasfaser-Infrastruktur im Gemeindegebiet vornehmen wollten. Aus verschiedenen Erwägungen fiel die Entscheidung auf die neu gegründete Firma UGG (Unsere Grüne Glasfaser mit Sitz in Ismaning bei München.) Ausschlaggebend war, dass die genannte Firma einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Netzes noch im Jahre 2022 in Angriff nehmen will. Dies war bei der zweiten Firma nicht der Fall, sodaß ein Baubeginn frühestens für das Jahr 2025 in Betracht gezogen worden wäre. Dies schien den Gemeinderäten nicht hinnehmbar zu sein.
Bei dem Vergleich der Angebote und der Konzepte ließ sich die Gemeinde von einem Vertreter der Breitbandberatung Bayern GmbH beraten.
Am 02.08.22 lud die UGG (Unsere Grüne Glasfaser) zu einem Infoabend in die Heimatbühne ein.
Nach der Vorstellung der Firma ging es um die Notwendigkeit zur Verlegung von Glasfasernetzen gegenüber den herkömmlichen Kupferleitungen zur Datenübertragung. Im Vergleich zu einem ADSL- oder VDSL Anschluss herkömmlicher Art, punktet die Glasfasertechnik durch seine Geschwindigkeit und zuverlässigerer Leistung.
Bei “Unsere Grüne Glasfaser” soll es keine Vorvermarktungsquote wie bei einigen Wettbewerbern geben. Das Netz wird flächendeckend und ohne Vorbehalte, unabhängig von der Anzahl vorab unterschriebener Verträge, ausgebaut. Allerdings kann es bis zu den bereits mit Glasfaser angeschlossenen Verteilerkästen eines anderen Anbieters zu einer Doppelerrichtung kommen.
Wer für einen Anschluss Interesse zeigt und Geld sparen will, muss daran denken, dass er sich bis zum 31.10.2022 entscheiden sollte. Und hier kommt die Fa. O2 ins Spiel, die mit der Fa. UGG zusammenarbeitet. Die UGG verdient ihr Geld, da sie die verlegten Leitungen an die Anbieter, wie in diesem Fall O2, zur Durchleitung vermietet. Ob neben O2 noch weitere Anbieter Interesse zeigen, das wird sich in der Zukunft herausstellen.
Welche Schritte sind bereits erfolgt oder werden folgen?
Aktuelle Informationen können Sie auf der Homepage der Gemeinde Kochel a. See einsehen. Sollten Sie darüberhinaus noch weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an die Gemeinde Kochel a. See per Mail (verwaltung@kochel.de) wenden.
Nachdem “Unsere Grüne Glasfaser” (UGG) die versprochene Zeitschiene, Beginn der Arbeiten noch im Jahre 2022, nicht einhielt, ergab die Nachfrage bei der Firma, dass es unerwartete Probleme gäbe. So könne der vollständige Glasfaserausbau im Ortsteil Walchensee nicht durchgeführt werden. Der Geschäftsführer für den Vertrieb entschuldigte sich, blieb aber bei der Aussage, seine Firma hätte immer noch Interesse daran die Arbeiten im Gemeindebereich durchzuführen.
Am 28.02.2023 entzog der Gemeinderat der Firma UGG den Auftrag und legte fest, dass die Fa. Telekom zum Zuge kommen solle. Der Bürgermeister berichtete, dass ein verbessertes Angebot vorliege, der Baubeginn auf das Jahr 2024 vorgezogen und das gesamte Gemeindegebiet ausgebaut werden wird.
Als nächster Schritt erfolgt nun die vertragliche Absicherung der zugesagten Leistungen mit der Fa. Telekom.
Kunden, die bereits einen Vertrag mit O 2 oder UGG unterschrieben haben, sollen sich an die entsprechenden Hotlines wenden.
Seit 07.04.2022 liegt eine Bürgerbefragung über die Lebenssituation, die Bedürfnisse und die Wünsche der Menschen ab 60 Jahren im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen vor. Dazu wurde eine schriftliche Befragung von 5500 Personen durchgeführt. Beteiligt haben sich 2673 Personen aus dem ganzen Landkreis. Interessant sind die Ergebnisse für die Gemeinde Kochel a. See.
Gibt es eine Sache, die sie sich dringend von ihrer Kommune wünschen würden?
Die Auswertung der Bürgerbefragung führte die Modus Wirschafts- und Sozialforschung GmbH Bamberg im Jahre 2021 durch.
Im Wahlprogramm der Freien Wählergemeinschaft in der Zwei-Seen Gemeinde sind sehr viele Wünsche der Bürgerbefragung enthalten.
In der Sitzung des Gemeinderates am 04.04.2022 ist die Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2022 mit einer Gegenstimme beschlossen worden. Mit Schreiben vom 17.04.2022 wandte sich ein Mitglied des Gemeinderates mit einem Fragenkatalog an das LRA Bad Tölz. U.a. monierte diese Person, dass ein Investitionsplan bei der Verabschiedung des Haushalts 2022 fehlte.
In diesem Zusammenhang forderte die FWG zuvor zweimal ein Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen, Kommunalwesen vom 12.08.2021 bei der Gde. Kochel a. See an. Das Schreiben stellt den Bescheid zur Genehmigung des Haushalts 2021 als Aufsichtsbehörde mit wichtigen Hinweisen für das Haushaltsjahr 2022 dar.
Mittlerweile liegt der FWG das Schreiben des Landratsamtes vor. Die Kommunalaufsicht sieht die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Kochel am See, Stand 12.08.2021, derzeit noch als gewährleistet an. Die Gemeinde ist sich bewußt, dass sie ihre Einnahmen- und Ausgabenpolitik neu ausrichten muss.
Zitat: Der Schuldenstand der Gemeinde wird sich mit Aufnahme der geplanten Kredite zum Ende des Haushaltsjahres auf 5.742.072 Euro erhöhen. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt dann bei 1379 Euro und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Einwohnerzahlen (580 Euro)
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Am Ende dieses Schreibens weist die Kommunalaufsicht vorsorglich darauf hin, dass bei unveränderter Sachlage eine weitere Kreditermächtigung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Aufgrund der unklaren Rechtslage verabschiedete der Gemeinderat am 10.05.2022 erneut den Haushalt 2022 mit einer Gegenstimme.
Die Daten des Haushalts sind dem Artikel vom 14./15.04.2022 des Münchner Merkurs zu entnehmen.