Errichtung Mobilfunkmast in Pessenbach

Auf Initiative der Bundesregierung sollen die sogenannten “weißen Flecken”, in denen bislang noch kein breitbandiger Mobilfunk zur Verfügung steht, verschwinden. Deutschlandweit gibt es noch tausende Bereiche, die versorgt werden müssen. Im Bereich Pessenbach ist dafür ein ca. 50 m hoher 5 G Funkmast vorgesehen, der von den Firmen T-Mobil, Telefonica und Vodafone genutzt werden soll. Die Bundesnetzagentur hat in diesem Bereich eine Standortabfrage durchgeführt und festgestellt, dass es Übertragungslücken bei der Deutschen Bahn und im Bereich der Bundesstraße gibt.

Wie geht es in dieser sehr emotionalen Angelegenheit weiter?

Zuerst muss der Betreiber eine Baugenehmigung vorlegen. Dann werden die Pläne dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Da es sich um ein priviligiertes Vorhaben handelt, könnte die gemeindliche Ablehnung durch das Landratsamt ersetzt werden.

Am Donnerstag, den 30.06.2022 lud die Gemeinde zu einem Bürgerdialog Mobilfunk in die Heimatbühne ein. Zugeschaltet waren zwei wissenschaftliche Mitarbeiter vom Bundesamt für Strahlenschutz. Anwesend war ein Vertreter der Fa. Vodafone und zwei Experten von der “Dialoginitiative Deutschland spricht über 5 G”.Die sehr kontrovers geführte Diskussion mit den Experten und dem Publikum erbrachte viele neue Erkenntnisse. Die technologische Entwicklung schreitet mit Riesenschritten voran. Der flächendeckende Mobilfunkempfang ist dazu ein Schlüssel um gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen.

Grundlage der wissenschaftlichen Aussagen sind die festgelegten Strahlengrenzwerte, die bei dieser Technologie nicht überschritten werden. Das versicherten die Mitglieder am Bundesamt für Strahlenschutz den Zuhörern. In diesem Zusammenhang verwies der Bürgermeister auf einen Förderantrag, der an 6 Stellen die Mobilfunkstrahlung in Kochel a. See messen wird.

Interessant wird noch der Ausbau von 5G in unserem Gemeindegebiet werden. Nach inoffiziellen Aussagen bestehen noch “weiße Flecken” im Bereich Kesselberg, Helmer-Hütte und in Einsiedl.

Die FWG in der Zwei-Seen Gemeinde informiert sie zeitnah, sollte es zum Thema Mobilfunkausbau, Neuigkeiten geben.

Am 08.11.2022, in der 28. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See, stellte der Bürgermeister die Kurzfassung der Ergebnisse einer rechnerischen Immissionsprognose im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Kochel/Ortsteil Pessenbach vor.

Bekannt ist, dass die Firma Vodafone GmbH im Bereich der Bahnlinie Benediktbeuern/Kochel a. See in unmittelbarer Nachbarschaft des Gewerbegebietes Pessenbach einen Mobilfunkmasten errichten wolle und auch einen Bauantrag gestellt hat. Vorgesehen ist, das in drei Hauptabstrahlachsen ausgestrahlt wird, die einen bestimmten Sektor in einer Breite von 60 – 90 Grad bedienen. (Richtung Kloster Benediktbeuern, Richtung Schlehdorf und Richtung Kohlstattalm) Die Antennen befinden sich in einer Höhe von 46 Metern über dem Grund.

Zur Analyse der durch den Neubau der Mobilfunkanlagen zu erwartenden Funkimmissionen hat die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Berechnungen mit den entsprechenden Prognosen basieren auf den technischen Angaben des Betreibers entsprechend den bei der Bundesnetzagentur beantragten maximalen Sendeleistungen.

Für jedes Funksystem und jeden Abstrahlsektor ist eine Berechnung der elektrischen Feldstärke durchgeführt worden.Der Prozentsatz gibt an, wie weit die zulässigen Grenzwerte ausgeschöpft werden.

Messpunkt 1: Gewerbegebiet Pessenbach, Am Weidach 1, 244 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt

Messpunkt 2: Gewerbegebiet Pessenbach, Am Schwaigbach 11, 250 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt

Messpunkt 3: Ortsteil Pessenbach, Hauptstraße 11a, 602 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt

Messpunkt 4: Ortsteil Ort, Ötzgasse 20, 1000 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt

Messpunkt 5: Ortsteil Ried, Unterfeldweg 4, 827 m vom Mobillfunkmasten am Boden entfernt

Messpunkt 6: Ortsteil Ried, Franz-Marc-Str. 23, 938 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt

Prognoserechnung für die relative Summenimmission bezogen auf die Grenzwerte der elektrischen Feldstärke:

MP1: 4,7%

MP2: 4,1%

MP3: 3,2%

MP4: 1,9%

MP5: 2,2%

MP6: 2,5%

Im vorliegenden Fall sind drei Sektoren vorgesehen die in Richtung der Hauptstrahlrichtung und nur in geringer Entfernung zu einer erhöhten Immission führen. Durch die Lage der Hauptstrahlrichtung ist primär das östliche Gewerbegebiet betroffen.

Insgesamt wird in diesem Gutachten festgestellt:

  • An allen Positionen (MP 1 – MP 6) innerhalb des Gemeindegebietes werden die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten.
  • Nach Inbetriebnahme ist im näheren Umfeld, besonders in der Hauptstrahlrichtung mit einer geringen Zunahme der Funkimmission zu rechnen.
  • Ein permanenter Aufenthalt, auch an allen sensiblen Orten, wie Wohnräumen, Schulen oder Kinderzimmern, ist somit möglich. Besondere metallische Abschirmmaßnahmen sind nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht erforderlich.
  • An Positionen an denen eine Abschattung durch Gebäude vorliegt, ist zu erwarten, dass sich im Rahmen einer Nachhermessung deutlich geringere Immissionswerte ergeben.

Nach Inbetriebnahme ist im näheren Umfeld, besonders in der Hauptstrahlrichtung mit einer geringen Zunahme der Funkimmission zu rechnen.

Hinweis:

Bei einem Normalbetrieb der Mobilfunkanlagen ist die tatsächlich vorhandene Funkimmission niedriger, da nicht gleichzeitig alle Teilnehmer einen Funkkontakt anfordern und bei gutem Funkkontakt die Sendeleistung automatisch reduziert wird. Der tagesaktuelle Mittelwert liegt daher noch unterhalb der für die Prognose angenommenen maximalen Anlagenauslastung.

Fazit:

Bedingt durch die Lage des Standortes als auch durch die Richtung der Abstrahlsektoren ergeben sich für die prozentuale Ausschöpfung der Grenzwerte moderate bis geringe Werte. Basierend auf der großflächigen Prognose für die künftige Immissionsverteilung als auch der Einzelergenisse kann der Anlagenausbau als unbedenklich eingestuft werden.

Soviel zum Gutachten eines Ingenieurbüros für Immissionsschutz.

Der Gemeinderat erteilte mit 4 Gegenstimmen das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit für das Vodafone Mobilfunknetz in Kochel a. See, Gewerbegebiet Pessenbach.

Über Erfolge und Sorgen am Walchensee

Am Mittwoch, den 24.08.22 trafen sich Bürger und Politiker zu einer Diskussionsrunde im Cafe Bucherer in Walchensee. Gesprächsstoff gab es zur genüge. Vor allem sollten die Fragen:

Was hat sich in den letzten Jahren in Bezug auf Naherholung/Tourismus in Einklang mit dem Naturschutz rund um den Walchensee ergeben? Wo liegen die Probleme?

Wie sieht die derzeitige Situation aus?

Welche Stellschrauben können oder müssen angesetzt werden um unsere Landschaft und Natur bestmöglich zu erhalten?

Ein Auszug der Diskussionspunkte ist dem beiliegenden Zeitungsartikel zu entnehmen.

Ein Teil der Probleme des Walchensees hängen auch mit dem Betrieb des gleichnamigen Kraftwerkes zusammen. In den Wintermonaten wird das Wasser bis 6.60m unter dem Normalstand zur Energiegewinnung abgelassen. Die Spuren sind deutlich erkennbar.

Nachdem der Vertrag über den Betrieb des Walchenseekraftwerkes 2030 ausläuft, hat der Freistaat Bayern diesen fristgerecht gekündigt. Neuverhandlungen über den Weiterbetrieb und die Wasserrechte werden derzeit geführt.

Interessant war der Vorschlag des Vorsitzenden des Vereins “Rettet die Isar”, dass den derzeitigen Betreiber und Eigentümer Uniper betraf. Wegen der Gaskrise erhält der Konzern staatliche Unterstützung in Milliardenhöhe. Zur Sicherung der grundlastfähigen und sauberen Energie könnte das Walchenseekraftwerk, laut Vorschlag des Vorsitzenden Karl Probst, in staatliche Hände zurückfallen. Jetzt sei der Weg frei. Er hätte einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten Söder, den Wirtschaftsminister Aiwanger und den Umweltminister Glauber geschrieben.

Flächendeckender Breitbandausbau im Gemeindegebiet

Am 10.05.2022 hat sich der Gemeinderat entschieden, dass sich die Gemeinde Kochel a. See am Förderprogramm des Freistaates Bayern zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen beteiligt.

Mittlerweile ist die Bestandsaufnahme und die Markterkundung abgeschlossen. Bei der Ausschreibung hatten sich zwei Netzbetreiber gemeldet, die einen eigenwirtschaftlichen Ausbau einer Glasfaser-Infrastruktur im Gemeindegebiet vornehmen wollten. Aus verschiedenen Erwägungen fiel die Entscheidung auf die neu gegründete Firma UGG (Unsere Grüne Glasfaser mit Sitz in Ismaning bei München.) Ausschlaggebend war, dass die genannte Firma einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Netzes noch im Jahre 2022 in Angriff nehmen will. Dies war bei der zweiten Firma nicht der Fall, sodaß ein Baubeginn frühestens für das Jahr 2025 in Betracht gezogen worden wäre. Dies schien den Gemeinderäten nicht hinnehmbar zu sein.

Bei dem Vergleich der Angebote und der Konzepte ließ sich die Gemeinde von einem Vertreter der Breitbandberatung Bayern GmbH beraten.

Am 02.08.22 lud die UGG (Unsere Grüne Glasfaser) zu einem Infoabend in die Heimatbühne ein.

Nach der Vorstellung der Firma ging es um die Notwendigkeit zur Verlegung von Glasfasernetzen gegenüber den herkömmlichen Kupferleitungen zur Datenübertragung. Im Vergleich zu einem ADSL- oder VDSL Anschluss herkömmlicher Art, punktet die Glasfasertechnik durch seine Geschwindigkeit und zuverlässigerer Leistung.

Bei “Unsere Grüne Glasfaser” soll es keine Vorvermarktungsquote wie bei einigen Wettbewerbern geben. Das Netz wird flächendeckend und ohne Vorbehalte, unabhängig von der Anzahl vorab unterschriebener Verträge, ausgebaut. Allerdings kann es bis zu den bereits mit Glasfaser angeschlossenen Verteilerkästen eines anderen Anbieters zu einer Doppelerrichtung kommen.

Wer für einen Anschluss Interesse zeigt und Geld sparen will, muss daran denken, dass er sich bis zum 31.10.2022 entscheiden sollte. Und hier kommt die Fa. O2 ins Spiel, die mit der Fa. UGG zusammenarbeitet. Die UGG verdient ihr Geld, da sie die verlegten Leitungen an die Anbieter, wie in diesem Fall O2, zur Durchleitung vermietet. Ob neben O2 noch weitere Anbieter Interesse zeigen, das wird sich in der Zukunft herausstellen.

Welche Schritte sind bereits erfolgt oder werden folgen?

  1. Ankündigung des Ausbaus (erledigt)
  2. Bauplanung durch Planungsbüro (wird demnächst abgeschlossen)
  3. Infoabend (erledigt)
  4. UGG Beraterteams vor Ort mit der Möglichkeit einen Vertrag abzuschließen (erfolgt demnächst)
  5. Hausbegehungen (noch nicht erfolgt)
  6. Bauphase Straße für Straße (noch nicht erledigt)

Aktuelle Informationen können Sie auf der Homepage der Gemeinde Kochel a. See einsehen. Sollten Sie darüberhinaus noch weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an die Gemeinde Kochel a. See per Mail (verwaltung@kochel.de) wenden.

Nachdem “Unsere Grüne Glasfaser” (UGG) die versprochene Zeitschiene, Beginn der Arbeiten noch im Jahre 2022, nicht einhielt, ergab die Nachfrage bei der Firma, dass es unerwartete Probleme gäbe. So könne der vollständige Glasfaserausbau im Ortsteil Walchensee nicht durchgeführt werden. Der Geschäftsführer für den Vertrieb entschuldigte sich, blieb aber bei der Aussage, seine Firma hätte immer noch Interesse daran die Arbeiten im Gemeindebereich durchzuführen.

Am 28.02.2023 entzog der Gemeinderat der Firma UGG den Auftrag und legte fest, dass die Fa. Telekom zum Zuge kommen solle. Der Bürgermeister berichtete, dass ein verbessertes Angebot vorliege, der Baubeginn auf das Jahr 2024 vorgezogen und das gesamte Gemeindegebiet ausgebaut werden wird.

Als nächster Schritt erfolgt nun die vertragliche Absicherung der zugesagten Leistungen mit der Fa. Telekom.

Kunden, die bereits einen Vertrag mit O 2 oder UGG unterschrieben haben, sollen sich an die entsprechenden Hotlines wenden.

Bodenrichtwertliste

Der Gutachterausschuss im Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen hat diie Grundstückswerte zum 01.01.2022 angepaßt. Basis ist der Durchschnitt aus den gezahlten Kaufpreisen seit der letzten Veröffentlichung im Jahr 2021. Die Werte beziehen also sich auf die Quadratmeterpreise der verkauften Grundstücke. Hier sind zum Teil erhebliche Steigerungen festzustellen.

  • Ortsteil Ried: 940.- Euro alt: 820.- Euro
  • Kochel a. See: 830.- Euro alt: 720.- Euro
  • Walchensee: 800.- Euro alt: 550.- Euro

Des weiteren gilt: Was nördlich des Kesselbergs liegt wird mit 550.- Euro angesetzt, südlich mit 500 Euro.

Die Tabelle ist in den kommenden Wochen im Kochler Rathaus einsehbar.