Anerkennung von Parktickets der Gemeinde Jachenau und Kochel a. See am Walchensee

Die Wogen nach der Einführung von Parktickets haben sich im Gemeindebereich Kochel a. See etwas gelegt. Kritik gab es, da am Walchensee zwei verschiedene Parktickets gelten. Da ist im nord/westlichen Bereich zwischen Urfeld und Einsiedl die Gemeinde Kochel a. See zuständig, während der andere Teil von Einsiedl nach Niedernach (Südufer) zum Gemeindebereich Jachenau gehört. Für Gäste unseres schönen Erholungsgebietes haben Gemeindegrenzen keine Bedeutung. Sie sehen den Walchensee als eine Einheit an. Aus diesem Grunde, setzt sich die FWG dafür ein, dass beide Kommunen auch die Parktickets der anderen bei sich gelten lassen sollten.

Ein großer Schritt ist von Seiten der Gemeinde Kochel a. See erfolgt. Der Gemeinderat stimmte am 08.11.2022 dieser Regelung zu. Jetzt ist die Gemeinde Jachenau am Zuge.

Aufstellen und Beleuchten von Christbäumen und Sternen zur Weihnachtszeit – Energiekrise

Sollte aufgrund von Maßnahmen zur Energieeinsparung auf die weihnachtliche Beleuchtung im Gemeindegebiet verzichtet werden?

Die FWG antwortet mit einem eindeutigen “Nein”.

Vor Jahren hat die Gemeinde die Straßenbeleuchtung bereits auf die sparsame LED Technik umgestellt. Zum Beispiel verbraucht der Christbaum am Schmied-von Kochel-Platz, der mit 24 LED Lichterketten geschmückt ist, 3,25 kw/h Strom pro Tag. In einer christlich geprägten Gemeinde steht ein beleuchteter Christbaum in der dunklen Jahreszeit für Vorfreude und Glanz. Aus Brauchtums-, Sicherheitsgründen und zur Einstimmung auf das Weihnachtsfest ist eine ausreichende Beleuchtung, sinnvoll.

Errichtung Mobilfunkmast in Pessenbach

Auf Initiative der Bundesregierung sollen die sogenannten “weißen Flecken”, in denen bislang noch kein breitbandiger Mobilfunk zur Verfügung steht, verschwinden. Deutschlandweit gibt es noch tausende Bereiche, die versorgt werden müssen. Im Bereich Pessenbach ist dafür ein ca. 50 m hoher 5 G Funkmast vorgesehen, der von den Firmen T-Mobil, Telefonica und Vodafone genutzt werden soll. Die Bundesnetzagentur hat in diesem Bereich eine Standortabfrage durchgeführt und festgestellt, dass es Übertragungslücken bei der Deutschen Bahn und im Bereich der Bundesstraße gibt.

Wie geht es in dieser sehr emotionalen Angelegenheit weiter?

Zuerst muss der Betreiber eine Baugenehmigung vorlegen. Dann werden die Pläne dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Da es sich um ein priviligiertes Vorhaben handelt, könnte die gemeindliche Ablehnung durch das Landratsamt ersetzt werden.

Am Donnerstag, den 30.06.2022 lud die Gemeinde zu einem Bürgerdialog Mobilfunk in die Heimatbühne ein. Zugeschaltet waren zwei wissenschaftliche Mitarbeiter vom Bundesamt für Strahlenschutz. Anwesend war ein Vertreter der Fa. Vodafone und zwei Experten von der “Dialoginitiative Deutschland spricht über 5 G”.Die sehr kontrovers geführte Diskussion mit den Experten und dem Publikum erbrachte viele neue Erkenntnisse. Die technologische Entwicklung schreitet mit Riesenschritten voran. Der flächendeckende Mobilfunkempfang ist dazu ein Schlüssel um gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen.

Grundlage der wissenschaftlichen Aussagen sind die festgelegten Strahlengrenzwerte, die bei dieser Technologie nicht überschritten werden. Das versicherten die Mitglieder am Bundesamt für Strahlenschutz den Zuhörern. In diesem Zusammenhang verwies der Bürgermeister auf einen Förderantrag, der an 6 Stellen die Mobilfunkstrahlung in Kochel a. See messen wird.

Interessant wird noch der Ausbau von 5G in unserem Gemeindegebiet werden. Nach inoffiziellen Aussagen bestehen noch “weiße Flecken” im Bereich Kesselberg, Helmer-Hütte und in Einsiedl.

Die FWG in der Zwei-Seen Gemeinde informiert sie zeitnah, sollte es zum Thema Mobilfunkausbau, Neuigkeiten geben.

Am 08.11.2022, in der 28. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See, stellte der Bürgermeister die Kurzfassung der Ergebnisse einer rechnerischen Immissionsprognose im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Kochel/Ortsteil Pessenbach vor.

Bekannt ist, dass die Firma Vodafone GmbH im Bereich der Bahnlinie Benediktbeuern/Kochel a. See in unmittelbarer Nachbarschaft des Gewerbegebietes Pessenbach einen Mobilfunkmasten errichten wolle und auch einen Bauantrag gestellt hat. Vorgesehen ist, das in drei Hauptabstrahlachsen ausgestrahlt wird, die einen bestimmten Sektor in einer Breite von 60 – 90 Grad bedienen. (Richtung Kloster Benediktbeuern, Richtung Schlehdorf und Richtung Kohlstattalm) Die Antennen befinden sich in einer Höhe von 46 Metern über dem Grund.

Zur Analyse der durch den Neubau der Mobilfunkanlagen zu erwartenden Funkimmissionen hat die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Berechnungen mit den entsprechenden Prognosen basieren auf den technischen Angaben des Betreibers entsprechend den bei der Bundesnetzagentur beantragten maximalen Sendeleistungen.

Für jedes Funksystem und jeden Abstrahlsektor ist eine Berechnung der elektrischen Feldstärke durchgeführt worden.Der Prozentsatz gibt an, wie weit die zulässigen Grenzwerte ausgeschöpft werden.

Messpunkt 1: Gewerbegebiet Pessenbach, Am Weidach 1, 244 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt

Messpunkt 2: Gewerbegebiet Pessenbach, Am Schwaigbach 11, 250 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt

Messpunkt 3: Ortsteil Pessenbach, Hauptstraße 11a, 602 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt

Messpunkt 4: Ortsteil Ort, Ötzgasse 20, 1000 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt

Messpunkt 5: Ortsteil Ried, Unterfeldweg 4, 827 m vom Mobillfunkmasten am Boden entfernt

Messpunkt 6: Ortsteil Ried, Franz-Marc-Str. 23, 938 m vom Mobilfunkmasten am Boden entfernt

Prognoserechnung für die relative Summenimmission bezogen auf die Grenzwerte der elektrischen Feldstärke:

MP1: 4,7%

MP2: 4,1%

MP3: 3,2%

MP4: 1,9%

MP5: 2,2%

MP6: 2,5%

Im vorliegenden Fall sind drei Sektoren vorgesehen die in Richtung der Hauptstrahlrichtung und nur in geringer Entfernung zu einer erhöhten Immission führen. Durch die Lage der Hauptstrahlrichtung ist primär das östliche Gewerbegebiet betroffen.

Insgesamt wird in diesem Gutachten festgestellt:

  • An allen Positionen (MP 1 – MP 6) innerhalb des Gemeindegebietes werden die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten.
  • Nach Inbetriebnahme ist im näheren Umfeld, besonders in der Hauptstrahlrichtung mit einer geringen Zunahme der Funkimmission zu rechnen.
  • Ein permanenter Aufenthalt, auch an allen sensiblen Orten, wie Wohnräumen, Schulen oder Kinderzimmern, ist somit möglich. Besondere metallische Abschirmmaßnahmen sind nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht erforderlich.
  • An Positionen an denen eine Abschattung durch Gebäude vorliegt, ist zu erwarten, dass sich im Rahmen einer Nachhermessung deutlich geringere Immissionswerte ergeben.

Nach Inbetriebnahme ist im näheren Umfeld, besonders in der Hauptstrahlrichtung mit einer geringen Zunahme der Funkimmission zu rechnen.

Hinweis:

Bei einem Normalbetrieb der Mobilfunkanlagen ist die tatsächlich vorhandene Funkimmission niedriger, da nicht gleichzeitig alle Teilnehmer einen Funkkontakt anfordern und bei gutem Funkkontakt die Sendeleistung automatisch reduziert wird. Der tagesaktuelle Mittelwert liegt daher noch unterhalb der für die Prognose angenommenen maximalen Anlagenauslastung.

Fazit:

Bedingt durch die Lage des Standortes als auch durch die Richtung der Abstrahlsektoren ergeben sich für die prozentuale Ausschöpfung der Grenzwerte moderate bis geringe Werte. Basierend auf der großflächigen Prognose für die künftige Immissionsverteilung als auch der Einzelergenisse kann der Anlagenausbau als unbedenklich eingestuft werden.

Soviel zum Gutachten eines Ingenieurbüros für Immissionsschutz.

Der Gemeinderat erteilte mit 4 Gegenstimmen das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit für das Vodafone Mobilfunknetz in Kochel a. See, Gewerbegebiet Pessenbach.

Am 19.09.2023 stand nocheinmal der Mobilfunkmast auf der Agenda des Gemeinderates. Der Antragsteller sieht Änderungen an der Technikplattform, Mast und Fundament vor. Die Umplanung soll nicht die Höhe des Mastens betreffen und bei der Beibehaltung der Art der Systeme, Sendeleistung und Abstrahlwinkel keine erhöhte Strahlenbelastung erzeugen. Mit vier Gegenstimmen (zwei von der FWG) wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Über Erfolge und Sorgen am Walchensee

Am Mittwoch, den 24.08.22 trafen sich Bürger und Politiker zu einer Diskussionsrunde im Cafe Bucherer in Walchensee. Gesprächsstoff gab es zur genüge. Vor allem sollten die Fragen:

Was hat sich in den letzten Jahren in Bezug auf Naherholung/Tourismus in Einklang mit dem Naturschutz rund um den Walchensee ergeben? Wo liegen die Probleme?

Wie sieht die derzeitige Situation aus?

Welche Stellschrauben können oder müssen angesetzt werden um unsere Landschaft und Natur bestmöglich zu erhalten?

Ein Auszug der Diskussionspunkte ist dem beiliegenden Zeitungsartikel zu entnehmen.

Ein Teil der Probleme des Walchensees hängen auch mit dem Betrieb des gleichnamigen Kraftwerkes zusammen. In den Wintermonaten wird das Wasser bis 6.60m unter dem Normalstand zur Energiegewinnung abgelassen. Die Spuren sind deutlich erkennbar.

Nachdem der Vertrag über den Betrieb des Walchenseekraftwerkes 2030 ausläuft, hat der Freistaat Bayern diesen fristgerecht gekündigt. Neuverhandlungen über den Weiterbetrieb und die Wasserrechte werden derzeit geführt.

Interessant war der Vorschlag des Vorsitzenden des Vereins “Rettet die Isar”, dass den derzeitigen Betreiber und Eigentümer Uniper betraf. Wegen der Gaskrise erhält der Konzern staatliche Unterstützung in Milliardenhöhe. Zur Sicherung der grundlastfähigen und sauberen Energie könnte das Walchenseekraftwerk, laut Vorschlag des Vorsitzenden Karl Probst, in staatliche Hände zurückfallen. Jetzt sei der Weg frei. Er hätte einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten Söder, den Wirtschaftsminister Aiwanger und den Umweltminister Glauber geschrieben.