Abschleppen am Walchensee

Jeder von uns kennt die nicht mehr hinnehmbaren Zustände im Bereich Parken rund um den Walchensee. An schönen Tagen wird jeder freie Fleck als „Parkplatz“ missbraucht. Rettungswege, Straßen und Plätze werden zugeparkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, oder Notärzte, Sanitäter, Polizei, Wasserwacht an Rettungseinsätzen gehindert oder behindert werden.

Ein weiterer Baustein des Walchensee-Konzeptes ist jetzt auch auf Drängen der FWG umgesetzt worden. Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland hat jetzt eine Vereinbarung mit der Gemeinde Kochel a. See getroffen. Die Mitarbeiter können bei grob behindernd begangenen Parkverstößen selbstständig über eine Abschleppung entscheiden. Nötig ist nur noch ein Anruf bei der Polizei, die dann den Abschleppdienst verständigt. Neben der Zeitersparnis wird jetzt auch die Einschreitschwelle zur Ahndung von Parkverstößen mit Abschleppung erhöht.

Die Gemeinde Kochel a. See hat aus diesem Anlaß zwei Abstellplätze vorgesehen:

  • für das Walchenseegebiet: Platz hinter der Tourist- Info
  • für das Kochelseegebiet: Rathausparkplatz

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