Standortfrage Kochler Kindertagesstätte

Ab August 2026 gilt in Bayern ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder – zunächst für die erste Klasse , ab 2029 für alle Jahrgänge. Diese Betreuung umfasst acht Stunden an fünf Tagen pro Woche sowie die Ferienzeiten mit vier Wochen Schließzeit im Jahr.

Die Kinderbetreuung wird in Kochel a. See durch den gemeindlichen Kindergarten und dem Montessori Kinderhaus abgedeckt. Der Mietvertrag der Montessori Einrichtung am derzeitigen Standort Badstraße läuft zum Schuljahr 2027 aus.

Schon im Jahr 2023 reichten die Plätze im Gemeindekindergarten (KoKiTa) und im Montessori Gebäude nicht mehr aus, sodaß ein befristeter Pachtvertrag für das alte Schulhaus abgeschlossen wurde. Die Fach- und Bauaufsicht des Landratsamtes Bad Tölz wies aber auf die eingeschränkte Betriebsgenehmigung des Gebäudes als Kindergarten hin. Danach gilt die Gebäudeausstattung als wirtschaftlich nicht mehr sanierbar. Gegen diesen Standort spricht auch die ungünstige Hanglage, die kein geeignetes Außenspielgelände zuläßt.

Es mußte ein neuer Standort für den Bau einer Kindertagesstätte gefunden werden, deshalb beauftragten die Gemeinderäte die Verwaltung, einen geeigneten Standort zu suchen.

Am 29.09.2025 fiel die Entscheidung. Mit 13: 1 Stimmenmehrheit entschieden sich die Räte für den Neubau einer Kindertagesstätte am Bergfeldweg.

Fünf Wochen später reichten 7 Gemeinderäte, darunter die CSU Fraktion, einen Antrag an die Gemeindeverwaltung zum Themenkomplex „Campus-Lösung im Schulgelände ein. Die Unterzeichnenden, Michael Zerluth, Eduard Pfleger, Mathias Graf, Max Leutenbauer, Hans Resenberger, Florian Lantenhammer und Veronika Lautenbacher beantragten die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses. Es sei eine neue Informationslage entstanden und die Räte seien nur unzureichend über Alternativstandorte aufgeklärt worden.

Warum die Gemeinderäte ihre ursprüngliche Zustimmung zum Standort Bergfeldweg innerhalb von fünf Wochen aufgegeben haben, kann nicht nachvollzogen werden.

Die Argumente für und gegen den Standort sind hinreichend behandelt und diskutiert worden. Selbstverständlich gibt es bei jedem geplanten Projekt Vor- und Nachteile.

Nach Auffassung der FWG hätte die „Campus“ Lösung sicherlich eine Lösung des Problems dargestellt, zumal bereits Vorarbeiten, Architektenleistungen und Pläne gefertigt worden waren. Der vorgegebene Zeitfaktor, Fertigstellung 2027, hätte eingehalten werden können und die Gemeinde hätte auch auf die Unterstützung durch den Montessori Kinderverein zum Bau einer integrierten Kindertageseinrichtung mit Hort zählen können.

In der Sondersitzung am 01.12.2025 hat dann der Gemeinderat den vorherigen Beschluß mit 11:6 Stimmen gekippt.

Was bleibt?

Die Fertigstellung einer KoKiTa bis 2027 ist in weite Entfernung gerückt. Leidtragende dieser Entscheidung sind die Eltern und die Kinder, die voraussichtlich mit einer Containerlösung, bis ein Standort gefunden wird, Vorlieb nehmen müssen.

Nach Auffassung der „Freien Wählergemeinschaft in der Zwei-Seen-Gemeinde“ wäre es ratsam gewesen, den Bürger im Vorfeld anzuhören. Ein gleiches Verfahren wandte die FWG bei der Frage „Erhalt oder Abriß von Flake“ an. Mit der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gelang es uns den Bürgerwillen zu vollziehen und aus dem Flake Gelände wieder einen Familienbadestrand zu formen.

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