In der Sitzung des Gemeinderates am 04.04.2022 ist die Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2022 mit einer Gegenstimme beschlossen worden. Mit Schreiben vom 17.04.2022 wandte sich ein Mitglied des Gemeinderates mit einem Fragenkatalog an das LRA Bad Tölz. U.a. monierte diese Person, dass ein Investitionsplan bei der Verabschiedung des Haushalts 2022 fehlte.
In diesem Zusammenhang forderte die FWG zuvor zweimal ein Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen, Kommunalwesen vom 12.08.2021 bei der Gde. Kochel a. See an. Das Schreiben stellt den Bescheid zur Genehmigung des Haushalts 2021 als Aufsichtsbehörde mit wichtigen Hinweisen für das Haushaltsjahr 2022 dar.
Mittlerweile liegt der FWG das Schreiben des Landratsamtes vor. Die Kommunalaufsicht sieht die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Kochel am See, Stand 12.08.2021, derzeit noch als gewährleistet an. Die Gemeinde ist sich bewußt, dass sie ihre Einnahmen- und Ausgabenpolitik neu ausrichten muss.
Zitat: Der Schuldenstand der Gemeinde wird sich mit Aufnahme der geplanten Kredite zum Ende des Haushaltsjahres auf 5.742.072 Euro erhöhen. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt dann bei 1379 Euro und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Einwohnerzahlen (580 Euro)
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Am Ende dieses Schreibens weist die Kommunalaufsicht vorsorglich darauf hin, dass bei unveränderter Sachlage eine weitere Kreditermächtigung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Aufgrund der unklaren Rechtslage verabschiedete der Gemeinderat am 10.05.2022 erneut den Haushalt 2022 mit einer Gegenstimme.
Die Daten des Haushalts sind dem Artikel vom 14./15.04.2022 des Münchner Merkurs zu entnehmen.