Online Veröffentlichung der Gemeinderatssitzungen

Die „Freie Wählergemeinschaft in der Zwei-Seen-Gemeinde“ stellte bei der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates einen Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Inhalt von öffentlichen Gemeinderatssitzungen solle der Allgemeinheit in Form einer Aufzeichnung zeitversetzt über die Internetseite der Gemeinde zugänglich gemacht werden. Damit wird die Öffentlichkeitsarbeit auch für diejenigen ausgeweitet, die nicht an Gemeinderatssitzungen teilnehmen können.

Der Text lautete:

§ 32 (6): der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung wird mit einer zentralen Bild- und Tonerfassung aufgenommen und zeitversetzt über die offizielle Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.

Aufgrund der Persönlichkeitsrechte muß von den Gemeinderäten eine generelle Einwilligung für die Wahldauer eingeholt werden. Das gilt auch für das Personal der Kommunalverwaltung, die gewöhnlich an den Gemeinderatssitzungen teilnimmt. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.

Die Bild- und Tonaufzeichnung wird auf den Personenkreis, der eingewilligt hat, beschränkt und nach sechs Wochen gelöscht.

Der neu gewählte Gemeinderat konnte und wollte dem Antrag der „Freien Wählergemeinschaft in der Zwei-Seen-Gemeinde“ nicht zustimmen. Wir bedauern diese Entscheidung, denn die Öffentlichkeit solle bei jedem demokratischen Prozess die Möglichkeit erhalten, ungefiltert an Informationen zu gelangen. Damit werde man dem Anspruch gerecht, bürgernah zu sein.

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