Bau eines Radweges zwischen Urfeld und Walchensee gescheitert

Ein Radweg zwischen Urfeld und Walchensee wird nicht gebaut.

Die Strecke von 3 Kilometern entlang der Bundesstraße stellt das Nadelöhr und die Gefahrenstelle bei dem Versuch den Walchensee mit dem Fahrrad gefahrlos zu umrunden, dar. Der Vertreter des staatlichen Bauamtes Weilheim sagte, dass nach Abstimmung mit dem Bund als Baulastträger der B 11 die Maßnahme “in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen!” stehe.

Die FWG sieht dieses Projekt in einem anderen Zusammenhang. Eine Ablehnung aus finanziellen Gründen ist hier fehl am Platze. Die B 11 zwischen Urfeld und Walchensee ist vor allen Dingen im Sommer und Herbst stark frequentiert. Bei der kurvigen und unübersichtlichen Strecke kann ein Radfahrer nur unter erschwerten Bedingungen mit dem entsprechenden Seitenabstand überholt werden. Vermehrt kommt es zu Überholmanövern, die sehr gefährlich für den Radfahrer sind, da ein entgegenkommendes Auto den Überholenden wieder auf seine Fahrbahnseite drängt und der Fahrradfahrer geschnitten wird. Sehr viele Zweiradfahrer weichen deshalb auf einen kiesigen Weg der sich entlang des Walchenseeufers und der B 11 erstreckt, aus. Hier gibt es dann Konflikte mit den Fußgängern.

Nachdem uns bereits 2020 Hilfe bei dem Bau von der Politik zugesagt worden ist, geht es hier einzig und alleine um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern. Hier darf der finanzielle Aspekt keine Rolle spielen.

Teilweise Sperrung der Kesselbergstraße für Motorradfahrer

In den letzten Jahren haben die Sicherheitsbehörden mehrere Versuche unternommen die Unfallzahlen am Kesselberg in den Griff zu bekommen. Durch Geschwindigkeitskontrollen, Überholverboten, Anbringen von “Mittelleitplanken” und Überwachung des fließenden Verkehrs ist es nicht gelungen schwere Unfälle zu verhindern. Auffallend ist und war, dass an den meisten Unfällen und Verkehrsübertretungen überwiegend Motorradfahrer beteiligt waren.

Die Unfallkommission des Landkreises hat, nachdem die Maßnahmen, die in der Vergangenheit getroffen worden sind nicht den gewünschten Erfolg erzielt hatten, folgende Regelung getroffen:

Ab 01.04.bis 31.10. ist täglich von 15 bis 22 Uhr die Strecke für bergauffahrende Motorradfahrer gesperrt.

Der Grund für die zeitliche Einordnung des Verbotes ist darin zu sehen, dass sich über drei Viertel der Unfälle in dieser Zeit ereigneten.

Für die Anwohner der Strecke hat diese Einschränkung auch noch einen Vorteil, denn es wird erwartet, dass die Lärmbelastung deutlich abnimmt.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Motorradfahrer an Recht und Ordnung halten. Die Mehrheit der Sportbegeisterten muss wieder einmal für die Übertretungen der “schwarzen Schafe” herhalten.

Die FWG begrüsst diese Regelung. Die getroffene Maßnahme soll in bestimmten Zeitabständen auf die Wirksamkeit überprüft werden.