Walchensee- Kraftwerksystem

Am 25.04.2023 befasste sich der Gemeinderat Kochel a. See mit dem Antrag eines Gemeinderatmitglieds, bezüglich des Heimfalles oder Rückverstaatlichung des Walchensee-Kraftwerksystems.

Im Jahre 2030 laufen die wasserrechtlichen Genehmigungen für das Walchenseekraftwerk aus. Im Zuge der Neuvergabe dieser Rechte und dem Umstand, dass der Bund derzeit 99% der Aktien der Fa. Uniper, dem derzeitigen Betreiber, hält, wäre die Gelegenheit günstig, die Sparte Wasserkraft aus dem Konzern herauszulösen und in staatliche Hände zu übergeben.

In dem Antrag heißt es:

Die von der EU-Kommission geforderte Restrukturierung und Reprivatisierung von UNIPER darf auf keinen Fall dazu führen, dass das Walchenseekraftwerk erneut in einem großen Konzernverbund oder bei privaten Investoren landet. Daher soll der Bereich Wasserkraft im Allgemeinen und das System Walchensee im Besonderen aus dem UNIPER.Konzern herausgelöst werden.

Die FWG unterstützt den Antrag. Wir fordern, dass der Gemeinderat eine klare Position in der Frage der Rückverstaatlichung des Walchensee-Kraftwerksystems einnehmen solle. Die Wasserkraft wird als saubere Energiegewinnungsform dargestellt, greift aber erheblich in den Naturhaushalt ein. So sind bei der Stromgewinnung erhebliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und den Wasserhaushalt festzustellen. Wir von der FWG glauben, dass die Bewältigung dieser Aufgaben besser durch staatliche Behörden gemanagt werden könnte. Dabei legen wir großen Wert auf die Einhaltung des Naturschutzes.

Konzerne sind den Wünschen und Forderungen von Aktionären, sowie den Bilanzen unterworfen. Staatliche Stellen können die Gewinne im Sinne des Gemeinwohls reinvestieren.

Die Energieerzeugung ist Teil der Daseinsvorsorge und sollte auch so behandelt werden.

Haushalt 2023 verabschiedet

Am 25.04.2023 hat der Gemeinderat Kochel a. See den Haushalt 2023 mit einer Gegenstimme verabschiedet.

Der Gesamthaushalt weist demnach ein Rekordvolumen von 20.579.400 Euro auf, wobei 12.286.700 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 8.202.700 Euro auf den Vermögenshaushalt entfallen.

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B, sowie der Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 350 v. H.

Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.520.000 Euro eingeplant. U.a. soll diese Summe für die energetische Sanierung des Rathauses, für den Kommunalen Wohnungsbau, die Parkraumbewirtschaftung, die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung Urfeld und den Neubau der Berg- und Wasserrettungsstation verwendet werden. Dies stellt keine vollzählige Auflistung dar.

Aus den Rücklagen soll eine Entnahme von 2.000.000 Euro erfolgen.

Die Gemeinde Kochel a. See weist zum 31.12.2022 einen Schuldenstand von 3.640.342.- Euro (778.- Euro je Einwohner) auf, der zum Jahresende 2023 auf voraussichtlich 5.732.870.- Euro (1388 Euro je Einwohner) steigen wird. Die erwartete Gesamtverschuldung errechnet sich aus dem Schuldenstand Ende 2022, sowie der geplanten Neuaufnahme in Höhe von 2.520.000.- Euro, abzüglich der Tilgung von 427.472.- Euro.

Zum 31.12.2020 betrug der Landesdurchschnitt für vergleichbare Gemeinden 599.- Euro pro Einwohner.. Die Gemeinde Kochel a. See liegt damit bei der Verschuldung um rund 30% über dem Landesdurchschnitt 2020.

Die Steuerkraft pro Kopf betrug im Jahre 2022, 1.044.08.- Euro, das entspricht 93,1 % des Landesdurchschnitts.

Für 2023 soll dieses Verhältnis noch ungünstiger ausfallen und die Steuerkraft pro Einwohner 87,7 % des Landesdurchschnitts betragen.

Bau eines Radweges zwischen Urfeld und Walchensee gescheitert

Ein Radweg zwischen Urfeld und Walchensee wird nicht gebaut.

Die Strecke von 3 Kilometern entlang der Bundesstraße stellt das Nadelöhr und die Gefahrenstelle bei dem Versuch den Walchensee mit dem Fahrrad gefahrlos zu umrunden, dar. Der Vertreter des staatlichen Bauamtes Weilheim sagte, dass nach Abstimmung mit dem Bund als Baulastträger der B 11 die Maßnahme „in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen!“ stehe.

Die FWG sieht dieses Projekt in einem anderen Zusammenhang. Eine Ablehnung aus finanziellen Gründen ist hier fehl am Platze. Die B 11 zwischen Urfeld und Walchensee ist vor allen Dingen im Sommer und Herbst stark frequentiert. Bei der kurvigen und unübersichtlichen Strecke kann ein Radfahrer nur unter erschwerten Bedingungen mit dem entsprechenden Seitenabstand überholt werden. Vermehrt kommt es zu Überholmanövern, die sehr gefährlich für den Radfahrer sind, da ein entgegenkommendes Auto den Überholenden wieder auf seine Fahrbahnseite drängt und der Fahrradfahrer geschnitten wird. Sehr viele Zweiradfahrer weichen deshalb auf einen kiesigen Weg der sich entlang des Walchenseeufers und der B 11 erstreckt, aus. Hier gibt es dann Konflikte mit den Fußgängern.

Nachdem uns bereits 2020 Hilfe bei dem Bau von der Politik zugesagt worden ist, geht es hier einzig und alleine um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern. Hier darf der finanzielle Aspekt keine Rolle spielen.

Teilweise Sperrung der Kesselbergstraße für Motorradfahrer

In den letzten Jahren haben die Sicherheitsbehörden mehrere Versuche unternommen die Unfallzahlen am Kesselberg in den Griff zu bekommen. Durch Geschwindigkeitskontrollen, Überholverboten, Anbringen von „Mittelleitplanken“ und Überwachung des fließenden Verkehrs ist es nicht gelungen schwere Unfälle zu verhindern. Auffallend ist und war, dass an den meisten Unfällen und Verkehrsübertretungen überwiegend Motorradfahrer beteiligt waren.

Die Unfallkommission des Landkreises hat, nachdem die Maßnahmen, die in der Vergangenheit getroffen worden sind nicht den gewünschten Erfolg erzielt hatten, folgende Regelung getroffen:

Ab 01.04.bis 31.10. ist täglich von 15 bis 22 Uhr die Strecke für bergauffahrende Motorradfahrer gesperrt.

Der Grund für die zeitliche Einordnung des Verbotes ist darin zu sehen, dass sich über drei Viertel der Unfälle in dieser Zeit ereigneten.

Für die Anwohner der Strecke hat diese Einschränkung auch noch einen Vorteil, denn es wird erwartet, dass die Lärmbelastung deutlich abnimmt.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Motorradfahrer an Recht und Ordnung halten. Die Mehrheit der Sportbegeisterten muss wieder einmal für die Übertretungen der „schwarzen Schafe“ herhalten.

Die FWG begrüsst diese Regelung. Die getroffene Maßnahme soll in bestimmten Zeitabständen auf die Wirksamkeit überprüft werden.

Wegfall der automatischen Erhebung des Kurbeitrags mit einem Tagesparkticket

Als Pilotprojekt in Bayern ist der einmalige Kurbeitrag mit einem Tagesparkticket im Gemeindebereich Kochel a. See erhoben worden.

Mit dem Lösen eines Tagesparktickets zahlte der Kunde, nicht 6 Euro, sondern 8 Euro. Mit der Zwangserhebung des Kurbeitrages gab es immer Ärger, da diese Vorgehensweise nur in unserem Gemeindegebiet angewandt wurde.

Zukünftig gilt, dass ein Tagesparkticket 7.- Euro kostet. Der Kurbeitrag von 2 Euro pro Person muss separat am gleichen Automaten gelöst werden. Mit dieser Lösung wird auf die Ehrlichkeit der Besucher gesetzt.